Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §10;VVG §4;
Rechtssatz: Art und Inhalt der Verpflichtung müssen im Zusammenhalt von Titelbescheid und Vollstreckungsverfügung d. Verpflichteten erkennbar sein, dies wird durch einen unbedeutenden Zitatfehler in der Vollstreckungsverfügung nicht vereitelt (Hinweis E 7.9.1984, 1086/84). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0047 B 3. April 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich eines Kostenvorauszahlungsauftrages (§ 4 VVG) steht der Vollstreckung des baupol. Auftrages nicht entgegen. Schlagworte Nichtvollstreckbare Besc... mehr lesen...
Index: Baurecht - OÖL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1BauO OÖ 1976 §60 Abs2 idF 1983/082BauRallgVVG §1VVG §4
Rechtssatz: Ein baupolizeilicher Auftrag zur Beseitigung von Baugebrechen ist ausr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VVG §10 Abs1;VVG §11 Abs1;VVG §4;
Rechtssatz: Für die Behauptung der preislichen Unangemessenheit der Kosten der Ersatzvornahme (hier: Beseitigung von Sperrmüll, unzulässige Müllablagerung) trifft den Verpflichteten die Beweislast, sodass eine über die Behauptungen hinausgehende amtswegige Prüfung der Kosten auf deren Angemessenheit nicht vorzunehmen ist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Nachteil durch Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme - Zu dem Vorbringen eines Bfrs, dass von ihm im Falle der Aufhebung eines angefochtenen Bescheides zu Unrecht die Kosten einer Ersatzvornahme (hier: Abbruch einer Baulichkeit) exekutiert worden wären, was einen unverhältnismäßigen Nach... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauO Tir 1978 §44 Abs1;BauO Tir 1978 §44 Abs2;BauRallg;VVG §1;VVG §4;VwRallg;
Rechtssatz: Aufträge zur Beseitigung von Schäden, von deren detailierter Umschreibung abgesehen werden kann, sind so zu verstehen, daß jene Schäd... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. März 1980 trug der Bürgermeister der Stadt Graz als Forstbehörde erster Instanz den Liegenschaftseigentümern des Grundstücks Nr. nnn/2, KG G, AN jun. und EN (Letzterer der Beschwerdeführer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens), gemäß §§ 16 Abs. 3 und 172 Abs. 6 Forstgesetz 1975 auf, zwecks Rekultivierung und Wiederbewaldung der durch unbefugte Steinentnahme und bewilligungslosen Abbau von Schütt- und Schottermaterial unbefugt der Holzzucht entzogenen Fläche dies... mehr lesen...