Entscheidungen zu § 49 Abs. 3 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/20 94/10/0061

Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 25. April 1980 geborene Erstbeschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1992/93 eine Klasse der Hauptschule in X. Mit Bescheid des Bezirksschulrates (BSR) vom 12. Oktober 1992 wurde er gemäß § 49 Abs. 1, 3 und 9 SchUG für die Zeit vom 14. Oktober 1992 bis 10. November 1992 vom weiteren Schulbesuch suspendiert. In der Begründung: des Bescheides wurde u.a. dargelegt, das aggressive und asoziale Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.1994

RS Vwgh 1994/6/20 94/10/0061

Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte70/04 Schulzeit70/05 Schulpflicht70/06 Schulunterricht
Norm: MRKZP 01te Art2;SchPflG 1985 §11 Abs2;SchPflG 1985 §11 Abs3;SchUG 1986 §49 Abs3;SchulzeitG 1985 §2 Abs1;StGG Art17;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß für den Schüler nach Beendigung der Suspendierung (hier: wegen asozialen und aggressiven Verhaltens gegenüber Mitschülern) ein neues Schuljahr zu laufen begonnen ha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1994

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