Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 02.07.2021 zeigte die Erstbeschwerdeführerin die Teilnahme des mj. Zweitbeschwerdeführers am häuslichen Unterricht auf der 8. Schulstufe nach der Schulart Allgemein bildende höhere Schule im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit dem bekämpften Bescheid untersagte die belangte Behörde die Teilnahme des Zweitbeschwerdeführers am angezeigten häuslichen Unterricht. Unter einem ordnete die belangte Behörde an, dass die Erziehungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 29.06.2021 zeigte die Zweitbeschwerdeführerin die Teilnahme von XXXX , geb. XXXX (Erstbeschwerdeführerin) am häuslichen Unterricht auf der 7. Schulstufe im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit Schreiben vom 06.08.2021 teilte die belangte Behörde der Zweitbeschwerdeführerin mit, dass eine Bearbeitung der Anzeige nicht möglich sei, da der erfolgreiche Abschluss der zuletzt besuchten Schulstufe zwingende Voraussetzung für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 02.08.2021 zeigte die Erziehungsberechtigte die Teilnahme des mj. XXXX , geb. am XXXX (in der Folge als Kind bezeichnet) am häuslichen Unterricht auf der 8. Schulstufe im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit dem bekämpften Bescheid untersagte die belangte Behörde die Teilnahme des Kindes am angezeigten häuslichen Unterricht. Begründend wird ausgeführt, dass das Kind im Schuljahr 2020/2021 die Niederösterreichische Mittelsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.07.2020 zeigten die Beschwerdeführer die Teilnahme ihrer am XXXX geborenen Tochter XXXX am häuslichem Unterricht für das Schuljahr 2020/2021 an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bildungsdirektion für Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 4 Schulpflichtgesetz 1985 und § 13 Abs. 2 VwGVG aus, dass „die Anzeige der Teilnahme am häuslichen Unterrichts für die 6. Schulstufe vom 23.07.2020 für XXXX , geb. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.07.2020 zeigten die Beschwerdeführer die Teilnahme ihrer am XXXX geborenen Tochter XXXX an häuslichem Unterricht für das Schuljahr 2020/2021 an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bildungsdirektion für Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass „die Anzeige der Teilnahme am häuslichen Unterrichts für die 5. Schulstufe vom 23.07.2020 für XXXX , geb. XXXX , für das Schuljahr 2020/2021 […] als unzulässig zurückgewi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit ausgefülltem Formblatt vom 01.08.2020 erfolgte seitens der erziehungsberechtigten Eltern (Beschwerdeführer) der mj. XXXX die Anzeige, dass ihre Tochter im Schuljahr 2020/21 am häuslichen Unterricht teilnehmen werde. 2. Mit Bescheid vom 11.09.2020, Zl. 408-28/34-2020, sprach die Bildungsdirektion für Oberösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 4 Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) und § 13 Abs. 2 VwGVG aus, dass die Te... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in Folge kurz: BF) legte am XXXX 2019 die Klausurprüfung der Teilprüfung Deutsch der Externistenreifeprüfung vor der Prüfungskommission des Bundesoberstufenrealgymnasiums XXXX ab. Ihre Leistungen wurden mit "Nicht genügend" beurteilt. Die BF trat zur Kompensationsprüfung am 11.10.2019 nicht an. Die Vorsitzende der Externistenprüfungskommission traf am 21.10.2019 die Entscheidung, dass die BF die Externistenreifeprüfung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer wurde auf Grund seines Ansuchens vom 18.01.2018 von der Berufsreifeprüfungskommission an der XXXX zur Berufsreifeprüfung zugelassen und trat am 08.05.2018 zur schriftlichen Klausur der Teilprüfung "Lebende Fremdsprache Englisch" an. Die Prüfung wurde mit der Note "Nicht genügend" beurteilt. 2. Gegen die Entscheidung der Berufsreifeprüfungskommission vom 22.05.2018, dass die Teilprüfung aus "Lebende Fremdsprache Englis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin nahm im Schuljahr 2017/18 an häuslichem Unterricht teil. Sie absolvierte am 08. 06.2018 die Externistenprüfung. Die Prüfungskommission entschied, dass die Beschwerdeführerin die Externistenprüfung über die 3. Klasse der Neuen Mittelschule (7. Schulstufe) nicht bestanden habe, weil sie im Pflichtgegenstand Mathematik die Note "Nicht genügend" erhalten habe. Die Entscheidung wurde der Beschwerdeführerin am 12.06.201... mehr lesen...