Entscheidungen zu § 46 WeinG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1977/10/18 9Os74/77 (9Os75/77), 9Os11/81, 12Os93/86, 13Os18/87, 14Os91/87, 14Os84/88

Norm: LMG 1975 §65StPO §389StPO §446WeinG §46
Rechtssatz: Das gemäß § 446 StPO im freisprechenden Urteil ergangene selbständige Einziehungserkenntnis hat (in sinngemäßer Anwendung des § 260 Abs 1 Z 5 StPO) eine Entscheidung über die Kosten des Einziehungsverfahrens zu enthalten, die analog zu der im § 389 StPO für Kosten des Strafverfahrens aufgestellten Regeln dem Einziehungsbetroffenen aufzuerlegen sind; dies gilt auch für die Einziehung gemä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.10.1977

RS OGH 1966/5/26 9Os84/66

Norm: WeinG 1961 §45 Abs1WeinG 1961 §45 Abs2WeinG 1961 §46WeinG 1961 §47
Rechtssatz: Bei Vorliegen des objektiven Tatbestandes des § 45 Abs 1 oder 2 WeinG 1961 kann von dem zwingend vorgesehenen Verfallsausspruch nicht abgesehen werden. Der Verfall ist bei Fehlen einer bestimmten zu verfolgenden Person im objektiven Verfahren, bei Fehlen eines Verschuldens des Verfolgten aber im freisprechenden Urteil auszusprechen. Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1966

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