Entscheidungen zu § 86 Abs. 2 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

TE OGH 2004/2/26 2Ob33/04y

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Entscheidung | OGH | 26.02.2004

TE OGH 1999/2/11 2Ob24/99i

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Entscheidung | OGH | 11.02.1999

TE OGH 1996/12/12 2Ob2396/96h

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Entscheidung | OGH | 12.12.1996

TE OGH 1975/10/23 2Ob163/75

Am 31. Juli 1972 gegen 10.45 Uhr geriet der Beklagte bei Straßenkilometer 23.350 der Puchberger-Bundesstraße mit dem von ihm gelenkten Moped in einer Rechtskurve auf die linke Straßenseite, wo er mit einem entgegenkommenden LKW frontal zusammenstieß. Dadurch wurden der Beklagte und der auf dem Sozius mitfahrende Kläger vom Moped geschleudert, sie stürzten in den Sierningbach und erlitten schwere Verletzungen. Der Beklagte wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig der Übertretung nach ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.1975

TE OGH 1972/3/22 7Ob72/72

Der Beklagte verkaufte seinen bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW laut Verkaufsbestätigung vom 26. 6. 1969 an Adolf L und übergab dem Erwerber das Auto. Der Eigentümerwechsel wurde jedoch bis zum 28. 7. 1969 weder der Klägerin noch der Kraftfahrzulassungsbehörde mitgeteilt. An diesem Tag lenkte Adolf L das von ihm erworbene Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand, geriet auf die linke Straßenseite und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, wobei sein Mitfahrer Franz P ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.03.1972

RS OGH 1969/2/23 2Ob20/69

Norm: KFG 1955 §85 Abs6 F3KFG 1955 §86 Abs2
Rechtssatz: Haftung eines Autobesitzers, der das Fahrzeug einem jugendlichen Mechanikerlehrling überläßt, ohne sich einen Führerschein vorweisen zu lassen, wenn er keine ausreichende Maßnahme dagegen trifft, daß der Übernehmer des Fahrzeuges, der keinen Führerschein besitzt, während der Zeit der Reparatur des Fahrzeuges eine Fahrt unternimmt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1969

RS OGH 1968/11/21 2Ob289/68, 2Ob20/69, 8Ob109/74 (8Ob110/74), 2Ob33/04y, 2Ob222/17m

Norm: EKHG §6 Abs1KFG 1955 §86 Abs2
Rechtssatz: Die Pflicht desjenigen, der einem anderen ein Kraftfahrzeug zur Benützung übergibt, sich von dessen Fahrberechtigung zu überzeugen, ist streng auszulegen (so schon SZ 38/204). Entscheidungstexte 2 Ob 289/68 Entscheidungstext OGH 21.11.1968 2 Ob 289/68 2 Ob 20/69 Entscheidungstext OGH 13.02.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1968

RS OGH 1967/11/30 11Os164/67, 11Os12/73

Norm: KFG 1955 §86 Abs2
Rechtssatz: Wer die Lenkung seines Wagens einer hiezu nicht befugten und geeigneten Person überläßt, die sondann einen Unfall verschuldet, hat gleichfalls die im § 337 lit c StG umschriebenen Pflichten. Entscheidungstexte 11 Os 164/67 Entscheidungstext OGH 30.11.1967 11 Os 164/67 Veröff: JBl 1968/482 = RZ 1968,105 = ZVR 1969/67 S 51 = SSt 38/68 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1967

TE OGH 1967/4/28 2Ob139/67

Am 7. Mai 1964, kurz nach Mitternacht, verschuldete der beim Beklagten (Bäckermeister) als Gehilfe beschäftigte Hans S. in der U.-Straße in Linz einen Verkehrsunfall. Er nahm einen dem Beklagten gehörigen VW-Kombi in Betrieb, verlor offenbar infolge Alkoholeinwirkung die Herrschaft über das Fahrzeug, stieß auf der linken Fahrbahnseite gegen einen entgegenkommenden PKW und prallte sodann gegen den neben der Fahrbahn abgestellten PKW des Klägers, der dadurch beschädigt wurde. Das gege... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.1967

RS OGH 1967/4/28 2Ob139/67, 2Ob171/75 (2Ob172/75), 2Ob2396/96h, 2Ob24/99i, 2Ob141/17z

Norm: EKHG §6 Abs1KFG 1955 §85 Abs6 F3KFG 1955 §86 Abs2
Rechtssatz: Die Pflicht des Fahrzeughalters zur Sicherung des Fahrzeuges gegen unbefugte Inbetriebnahme darf nicht überspannt werden; Sicherungsmaßnahmen müssen nicht nur möglich und zumutbar. sondern auch als erforderlich erkennbar sein. Ein in einem Hof versperrt abgestelltes Kraftfahrzeug ist auch dann genügend gesichert, wenn der Hof zur Straße zu nicht durch ein Tor abgeschlossen ist.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1967

RS OGH 1966/9/20 11Os83/66, 7Ob72/72

Norm: KFG 1955 §39 Abs2KFG 1955 §86 Abs2StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Den bisherigen Fahrzeugbesitzer, der die Gebote des § 39 Abs 2 KFG 1955 unbeachtet läßt, treffen die Pflichten eines Kraftfahrzeugbesitzers im Sinne des § 86 Abs 2 KFG 1955 jedenfalls solange, als eine Änderung der Zulassung nicht erfolgt ist. Überläßt er die Lenkung dieses Kraftfahrzeuges einer betrunkenen und offensichtlich fahruntüchtigen Person, mag diese auch das Fahrzeu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1966

TE OGH 1965/11/25 2Ob343/65

Am 25. Juli 1961 verschuldeten die beiden Beklagten mit dem Kraftwagen des Klägers einen Verkehrsunfall, bei dem alle Parteien verletzt wurden. Die beiden Beklagten wurden aus diesem Anlaß wegen Übertretung gegen die körperliche Sicherheit, und zwar der Erstbeklagte nach § 335 StG., die Zweitbeklagte nach § 431 StG. rechtskräftig verurteilt. Nach den Gründen der beiden Urteile versuchte die Zweitbeklagte, die das Fahrzeug des Klägers lenkte, ohne im Besitz eines Führerscheines zu sein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.11.1965

RS OGH 1965/11/25 2Ob343/65, 2Ob289/68, 2Ob20/69

Norm: ABGB §1311 IIbKFG 1955 §86 Abs2
Rechtssatz: § 86 Abs 2 KFG ist eine Schutzbestimmung im Sinne des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 343/65 Entscheidungstext OGH 25.11.1965 2 Ob 343/65 Veröff: ZVR 1966/153 S 155 = JBl 1967,36 = SZ 38/204 2 Ob 289/68 Entscheidungstext OGH 21.11.1968 2 Ob 289/68 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1965

RS OGH 1959/4/16 9Os257/58, 11Os140/64, 11Os203/67, 11Os104/69, 11Os17/73

Norm: KFG 1955 §86 Abs2KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Bei Überlassung eines Kraftfahrzeuges an eine zur Lenkung nicht berechtigte Person ist für die Verantwortlichkeit nach dem § 335 StG zu prüfen, ob der Täter sich von der Befähigung der genannten Personen, ein Fahrzeug zu lenken, vergewissert hat. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der Umstand jedoch, daß der Täter die Vorschrift des § 86 KFG 1955 übertreten hat, rechtfertigt für sich ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.1959

RS OGH 1956/4/24 5Os217/56, 5Os966/33, 11Os104/69, 11Os17/73, 2Ob163/75

Norm: KFG 1955 §57KFG 1955 §86 Abs2KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Die Überlassung eines Motorfahrzeuges an eine Person, die zur Lenkung des Fahrzeuges nicht berechtigt ist, begründet zwar eine Verwaltungsübertretung, vermag jedoch die Annahme einer Fahrlässigkeit im Sinne des § 335 StG dann nicht zu begründen, wenn der Täter gewußt hat oder wenigstens anzunehmen berechtigt gewesen ist, daß diese Person zur Lenkung des Fahrzeuges, wenn auch ohne... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1956

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