Entscheidungen zu § 58 KFG 1967

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Lvwg Erkenntnis 2022/12/1 LVwG-M-47/001-2022 , LVwG-M-47/003-2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Goldstein als Einzelrichter über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn A, vertreten durch B., Rechtsanwalt in ***, im Zusammenhang mit der Abnahme von Kennzeichentafeln und eines Zulassungsscheines im Zuge einer Schwerpunktkontrolle am 28.05.2022 um 10:58 Uhr, zu Recht: 1.   Die Beschwerde, der Beschwerdeführer sei durch die Abnahme der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines seines ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 01.12.2022

TE Lvwg Erkenntnis 2021/12/11 LVwG-M-47/001-2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag.Dr. Wessely, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde der Frau A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in *** über eine auf Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gestützte Beschwerde im Zusammenhang mit einer Amtshandlung von Organen der Bezirkshauptmannschaft Baden (LVA ***; Ort der Amtshandlung ***) am 3. Juli 2021, zu Recht: 1.   Der Beschwerde, die Beschwerdeführerin sei durch die Abnahme des Zulass... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 11.12.2021

RS Lvwg 2021/12/11 LVwG-M-47/001-2021

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.12.2021 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2KFG 1967 §57 Abs8KFG 1967 §58
Rechtssatz: Gegenstand der Beschwerde nach Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG sind einzelne Amtshandlungen, mithin Lebenssachverhalte [hier: Abnahme des Zulassungsscheins (hier als qualifizierte Unterlassung; VwGH Ra 2017/19/0421) und jene der Kennzeichentafeln]. Für die Beurteilung, ob es sich dabei um eine oder zwei Amts... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 11.12.2021

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