Entscheidungen zu § 134 Abs. 1 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

201 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 201

TE UVS Tirol 2006/05/29 2005/11/1126-6

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 29.03.2005, Zahl VG-8-2005, wurde dem Berufungswerber folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Am 17.12.21004 wurde um 21.15 Uhr auf der B 100 Drautal Straße im Bereich des Strkm 142,4, Gemeindegebiet Sillian, anhand der dort ausgehändigten Schaublätter des Kontrollgerätes festgestellt, dass Sie als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges, Kennzeichen XY (D) und XY (D) (Fahrzeuggespann wurde im innergemeinschaftlichen gewer... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.05.2006

TE UVS Tirol 2006/05/16 2006/18/0896-03

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 25.05.2005, 00.57 Uhr Tatort: Prutz, auf der Reschenbundesstraße B-180, bei km 12,250 in Fahrtrichtung Landeck Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug, mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als  3,5 Tonnen Kennzeichen: XY und XY   Der Beschuldigte, J. T., geb. 20.09.1972, wohnhaft in XY, XY, hat als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung i... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 16.05.2006

TE UVS Burgenland 2006/05/09 003/10/06007

Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart legte der Berufungswerberin im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, als Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen *** der Bezirkshauptmannschaft Oberwart auf ihr schriftliches Verlangen vom 11 07 2005 nicht binnen zwei Wochen nach der am 14 07 2005 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft darüber erteilt zu haben, wer dieses Kraftfahrzeug am 26 05 2005 um 16 10 Uhr im Gemeindegebiet von *** B63 Höhe ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 09.05.2006

RS UVS Burgenland 2006/05/09 003/10/06007

Rechtssatz: Wie sich aus dem Wortlaut des § 103 Abs 2 KFG ergibt, und auch von der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu dieser Bestimmung bestätigt wird (vgl VwGH v 29 04 2003, 2002/02/0203), sieht § 103 Abs 2 KFG - bezogen auf den fließenden Verkehr - ein Verlangen nach Auskunft, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Kraftfahrzeug an einem bestimmten Ort gelenkt hat, nicht vor. Bei einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG steht ? jedenfalls bezogen auf den fließen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 09.05.2006

TE UVS Tirol 2006/04/05 2005/27/0693-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Am 16.09.2003, um 22.25 Uhr lenkte H. G. das Sattelzugfahrzeug, Kennzeichen XY, mit Sattelanhänger, XY, in Nauders, auf der B180, bei km 46,070, in Richtung Italien, wobei anlässlich einer Verkehrskontrolle festgestellt wurde, dass laut angebrachter Überprüfungsplakette der Fahrtschreiber (das Kontrollgerät) der Marke Mannesmann VDO/AG/1318.27 09/3703988 letztmalig am 20.06.2001 üb... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 05.04.2006

TE UVS Burgenland 2006/03/07 003/10/06013

Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart legte der Berufungswerberin im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, es am 12 07 2005 um 09 45 Uhr im Gemeindegebiet von *** auf Höhe StrKm 131,05 der B 50 als Zulassungsbesitzerin des Personenkraftwagens mit dem Kennzeichen *** unterlassen zu haben, für den vorschriftsmäßigen Zustand ihres Kraftfahrzeuges zu sorgen. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges sei insoferne beeinträchtigt gewesen, weil der Kotflügel mit dem Scheinwerfer rechts ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 07.03.2006

RS UVS Burgenland 2006/03/07 166/10/06013

Rechtssatz: Das weitere Vorbringen der Berufungswerberin, dass sich der den Mangel hervorrufende Unfall in der Nacht von Freitag, 08 07 2005, auf Samstag, 09 07 2005, ereignet hätte und es ihr nicht möglich gewesen wäre, vor der hier relevanten Tatzeit die Reparatur des Fahrzeuges zu veranlassen, war nicht geeignet, mangelndes Verschulden an der gegenständlichen Übertretung darzulegen. Ein Erfahrungssatz, wie ihn die Berufungswerberin vorbrachte, wonach KFZ-Werkstätten für gewöhnlich an Mo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 07.03.2006

RS UVS Burgenland 2006/03/07 166/10/06013

Rechtssatz: Soweit die Berufungswerberin vorbrachte, dass es am 12 07 2005 keine Verpflichtung gab, beim Lenken des PKW das Abblendlicht (oder Tagfahrlicht) auch am Tag zu verwenden, ist die Berufungswerberin darauf hinzuweisen, dass dies zwar für die Tatzeit 12 07 2005 korrekt ist, jedoch die Vorschriften des Kraftfahrgesetzes hinsichtlich Bauart und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge (und Anhänger), im Sinne des § 103 Abs 1 Z 1 KFG verstanden, auch dann einzuhalten sind, wenn der einzelne Tei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 07.03.2006

RS UVS Kärnten 2005/10/20 KUVS-1784/5/2004

Rechtssatz: Wer die Ausgangslage des Geschwindigkeitsschreibstiftes verändert und dadurch die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet wurden, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, weil er nicht dafür gesorgt hat, dass das Kraftfahrzeug in Bezug auf das Kontrollgerät den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes und den aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entspricht. Schlagworte Zulassungsbesitzer, Geschwindigkeitsschreibstift, Ges... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.10.2005

TE UVS Salzburg 2005/10/17 7/13136/2-2005th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen:   ?Angaben zur Tat: Zeit der Begehung: 16.3.2005, 13:00 Uhr Ort der Begehung: Radstadt, B 320, Strkm 13,10        in Fahrtri. Steiermark Fahrzeug:     LKW mit Anhänger, FB-.. (A)   Sie haben als Inhaber der Fa. F. Ewald mit Sitz in 8082 K./Stmk, die Zulassungsbesitzerin des gegenständlichen Fahrzeuges ist, zu verantworten, dass diese nicht dafür gesorgt hat, dass das Fahrzeug den Vorschriften ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 17.10.2005

RS UVS Salzburg 2005/10/17 7/13136/2-2005th

Rechtssatz: Die Rechtsansicht, dass die vorgeworfene Übertretung des Art3 Abs1 der EG-Verordnung 3821/85 nach §134 Abs1 KFG nicht strafbar sei, wird von der Berufungsbehörde nicht geteilt. In § 134 Abs 1 KFG werden (in chronologischer Reihenfolge) zuerst Zuwiderhandlungen gegen die Art 5 bis 9 der Verordnung (EWG) 3820/85 und in weiterer Folge Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) 3821/85 als Verwaltungsübertretungen bezeichnet. Die Art 5 bis 9 beziehen sich nur auf die Verordnung (... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 17.10.2005

TE UVS Tirol 2005/10/11 2005/17/1218-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 18.03.2004 ? 19.45 Uhr Tatort: B179, km 46,600 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY   1. Sie haben als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung im internationalen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3.5 t übersteigt, folgende Übertretungen begangen. Es wurde festgestellt, dass Sie das ein... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.10.2005

TE UVS Tirol 2005/09/13 2005/13/1658-1

I. zu Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 31.05.2005, Zl VG-51-2005 (uvs-2005/13/1658):   Mit diesem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben es als Zulassungsbesitzer des Sattelzugfahrzeuges, Kennzeichen XY (Eigengewicht mehr als 3,5 t), unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft Lienz auf ihr schriftliches Verlangen vom 03.03.2005, zugestellt durch Hinterlegung am 08.03.2005, innerhalb von 2 Woch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 13.09.2005

RS UVS Oberösterreich 2005/08/11 VwSen-160696/9/Br/Sta

Rechtssatz: Die Verbindung einer Fahrt zum Arbeitsplatz zwecks einer dort beabsichtigten Vorführung eines Fahrzeuges gegenüber einem Käufer, entledigt diese Fahrt nicht des Charakters der Probefahrt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.08.2005

TE UVS Tirol 2005/08/02 2005/22/1583-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 08.12.2004, um 12.50 Uhr Tatort: Gemeinde Gries am Brenner, auf der A 13 bei km 26.100, in Fahrtrichtung Norden Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY/Anhänger, XY   1. Sie haben das KFZ später als 2 Stunden nach Beginn des zitierten Verbotes gelenkt, obwohl an Samstagen von 15.00 bis 24.00 sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00.00 bis 22.00 Uhr das Befahre... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 02.08.2005

RS UVS Kärnten 2005/04/25 KUVS-2481-2484/5/2004

Rechtssatz: Wer als Lenker eines Sattelzugfahrzeuges das Schaublatt vom 13.01.2004 über den dafür bestimmten Zeitraum hinaus verwendet (Überprüfung des Schaublattes), die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes am 13.01.2004 nicht so betätigt (Überprüfung des Schaublattes), dass die Lenkzeiten, alle sonstige Arbeitszeiten, die Bereitschaftszeit und die Arbeitsunterbrechungen und die Tagesruhezeiten getrennt und unterscheidbar aufgezeichnet werden, beim Schaublatt vom 13.01.2004 am Ende der B... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.04.2005

RS UVS Kärnten 2005/04/13 KUVS-660-662/6/2004

Rechtssatz: Hat der Lenker eines LKW´s  mit Anhänger die Eintragungen auf dem Schaublatt vom 5.6.2003 sowie 7.6.2003 so mangelhaft vorgenommen, so dass der Vorname des Lenkers sowie am Ende der Benützung der Ort fehlte, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte LKW, LKW-Lenker, Schaublatt, Schaublatteintragung, Lenkervorname, Ort des Benützungsendes mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.04.2005

RS UVS Kärnten 2005/02/28 KUVS-2485/9/2004

Rechtssatz: Wer als Zulassungsbesitzer eines PKW es unterlässt, binnen zwei Wochen der Behörde Auskunft darüber zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit gelenkt hat, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Der Hinweis des Beschuldigten, dass er ... rechtzeitig die Person genannt habe, welche die entsprechende Auskunft erteilen könne; ?wenn die Person nach einem gewissen Zeitraum an diese Adresse nicht mehr anzutreffen ist, kann nicht beh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.02.2005

TE UVS Tirol 2005/02/15 2005/29/0061-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 30.12.2003 um 15.20 Uhr Tatort: Gemeinde Gries am Brenner, auf der A 13 bei km 34.200 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY und Anhänger, XY   1. Sie haben als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung im innergemeinschaftlichen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3.5 t übers... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 15.02.2005

TE UVS Tirol 2005/02/01 2004/29/098-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 01.04.2004 um 11.00 Uhr Tatort: (1-9) Anhaltung: Gemeinde Reith bei Seefeld, auf der B 177, bei km 6.100 Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY und Anhänger, XY   1. Sie haben als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung im internationalen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3.5... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 01.02.2005

RS UVS Kärnten 2004/12/30 KUVS-374/6/2004

Rechtssatz: Die Bestimmung des Art 15 Abs 2 VO (EWG) Nr 3821/85 sieht eine maximale Verwendungsdauer von 24 Stunden pro Schaublatt vor. Selbst wenn dies in anderen Ländern anders gehandhabt wird, so kann dies den Beschuldigten nicht befreien, zumal in der oben zitierten Verordnung ein derartiges Vorgehen nicht vorgesehen ist. Auch wenn der Beschuldigte in Bargen, das ist jener Ort, an dem Beschuldigte seine Ruhezeit angetreten und beendet hat, gegen die oben zitierte Bestimmung verstoßen h... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.12.2004

TE UVS Tirol 2004/12/28 2004/22/144-4

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 08.04.2004/14.50 Uhr 07.04.04 bis 08.04.04 Tatort: B 179, km 46.400 Fahrzeug: Anhänger, XY   1. Sie haben als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung im internationalen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3.5 t übersteigt, folgende Übertretungen begangen. Es wurde fest... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 28.12.2004

TE UVS Tirol 2004/12/14 2004/15/078-5

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen wie folgt:   ?Tatzeit: 07.08.2003, 09.40 Uhr Tatort: St. Anton a.A., auf der Arlbergschnellstraße, S-16 bei km 23,500 in Richtung Westen Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug, mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als  3,5 Tonnen Kennzeichen: BZ-XY und BZ-XY   Der Beschuldigte, K. E., geb. XY, wohnhaft in 6840 Götzis, hat sich als Lenker, obwohl es ihm zumutbar war, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 14.12.2004

TE UVS Tirol 2004/12/01 2004/15/189-3

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehend wiedergegebener Sachverhalt vorgeworfen:   ?Tatzeit: 09.03.2004 um 22.10 Uhr Tatort: Gemeinde Tulfes, auf der A12 bei km 65.300, Fahrtrichtung Kufstein Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug XY, Anhänger XY   1. Sie haben als Lenker des angeführten Kraftfahrzeuges, welches zur Güterbeförderung im internationalen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Satte... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 01.12.2004

TE UVS Tirol 2004/11/29 2004/26/126-3

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 19.08.2004, Zl VK-21590-2003, wurde Herrn R. E., D-I., folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 19.11.2003 um 13.30 Uhr Tatort: Kundl, A 12 Inntalautobahn bei km 24,300, in Fahrtrichtung Westen Fahrzeug: Sattel-KFZ XY/XY (D)   1. Sie haben als Lenker des angeführten Kraftfahrzeuges, welches zur Güterbeförderung im innergemeinschaftlichen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchst zulässiges... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.11.2004

TE UVS Tirol 2004/11/24 2004/15/044-5

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 01.08.2003, 18.10 Uhr Tatort: Nauders, auf der Reschenbundesstraße, B-180 bei km 46,070 in Fahrtrichtung Italien Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug, mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen Kennzeichen: XY und XY   Der Beschuldigte, M. P? geb. XY, wohnhaft in I-D., XY, hat 1. als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung im internationalen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 24.11.2004

TE UVS Tirol 2004/11/05 2004/26/026-12

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 02.02.2004, Z. VK-9234-2003, wurde Herrn M. M., H.i.Z., folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 19.09.2003 um 15.10 Uhr Tatort: Innsbruck, auf der A-13 Brennerautobahn, km 4,5, Fahrtrichtung Norden Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug, XY/XY, höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t   ?1. Sie haben als Lenker eines in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeuges, welches zur Güterbeförderung dient... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 05.11.2004

TE UVS Tirol 2004/11/04 2004/24/063-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt vorgeworfen:   ?Tatzeit: 04.06.2004  um 14.55 Uhr Tatort: Gemeinde Mayrhofen, auf der Zillertaler Bundesstraße B169; Anhaltung auf dem Vorplatz der Feuerwehr in Mayrhofen Fahrzeug: Zugmaschine, XY   1. Sie haben den Führerschein nicht mitgeführt. 2. Sie haben als Lenker den Zulassungsschein der Zugmaschine nicht mitgeführt bzw es unterlassen trotz Verlangens der Straßenaufsicht dieses Dokument zur Übe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 04.11.2004

TE UVS Burgenland 2004/06/15 003/10/04033

Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa *** GesmbH, welche Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen *** sei, zu verantworten zu haben, dass die angeführte Firma dem schriftlichen Verlangen der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 22 09 2003 innerhalb von zwei Wochen nach der am 25 09 2003 erfolgten Zustellung der Aufforderung Auskunft zu erteile... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 15.06.2004

RS UVS Burgenland 2004/06/15 003/10/04033

Rechtssatz: Weist eine schriftliche Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers nach § 103 Abs 2 KFG, auch wenn sie automationsunterstützt hergestellt wurde, die leserliche Beifügung des Namens nicht auf und ist auch die Unterschrift unleserlich, so liegt keine Erledigung im Sinne des § 18 Abs 4 AVG vor. Im Falle einer automationsunterstützt hergestellten Erledigung darf zwar gemäß § 18 Abs 4 AVG die Unterschrift bzw die Beglaubigung durch die Kanzlei entfallen, nicht jedoch die leserliche Be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 15.06.2004

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