Entscheidungen zu § 109 Abs. 1 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-17 von 17

TE UVS Tirol 2008/04/22 2008/13/1183-1

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Berufungswerberin auf Erteilung der Fahrlehrerberechtigung für die Klasse B gemäß § 109 Abs 1 lit b KFG wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit abgewiesen.   Begründend wurde ausgeführt, dass die Vertrauenswürdigkeit der Berufungswerberin auf Grund ihrer gerichtlichen Verurteilungen aus dem Jahre 2003 und 2004 nicht gegeben sei.   In ihrer fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte die Berufungswerberin durch ihren ausgewiesenen Rechts... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 22.04.2008

TE UVS Steiermark 2006/11/10 41.16-1/2006

Mit dem angefochtenen Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Graz (im Folgenden kurz belangte Behörde) wurde das Ansuchen des Herrn DI (FH) A K, Inhaber der Fahrschule M in G, L 33, auf Erweiterung der Fahrschulbewilligung auf den Standort G, P 135 gemäß § 109 Abs 1j KFG abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass gemäß § 109 Abs 1 lit. j Kraftfahrgesetz nur eine Fahrschulbewilligung erteilt werden könnte und den Behauptungen des Berufungswerbers, dass er kein... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.11.2006

RS UVS Steiermark 2006/11/10 41.16-1/2006

Rechtssatz: Gemäß § 109 Abs 1 lit j KFG darf die Fahrschulbewilligung nur natürlichen Personen erteilt werden, die noch keine Fahrschulbewilligung besitzen, wobei nach § 111 Abs 2 KFG im Bescheid über die Fahrschulbewilligung anzuführen ist, an welchem Standort die Fahrschule errichtet werden darf. Gemäß § 108 Abs 3 KFG bedürfen die Errichtung einer Fahrschule und die Verlegung ihres Standortes der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde; das Abhalten eines Fahrschulkurses außerhalb des ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.11.2006

TE UVS Steiermark 2005/04/27 41.9-1/2004

Mit angefochtenem Bescheid der belangten Behörde vom 18.08.2004, GZ.: 11.1 FSIII-2004/B, wurde der Antrag der Berufungswerberin um Konzessionserteilung und Betriebsbewilligung für die Klassen A und B mit dem Standort K, unter der Bezeichnung Fahrschule P K zuletzt dahingehend abgeändert mit Standort Fahrschule P F, F, mit der wesentlichen Begründung: abgewiesen, dass aus den vorgelegten Praxiszeiten nicht ersichtlich sei, die Berufungswerberin habe entsprechend der angeführten verwaltungsre... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 27.04.2005

RS UVS Steiermark 2005/04/27 41.9-1/2004

Rechtssatz: § 109 Abs 1 lit h KFG sieht hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung ausdrücklich eine dreijährige Praxiszeit "als Fahrschullehrer" vor. Somit kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden, dass in die dreijährige Praxiszeit eines Fahrschullehrers auch die Praxiszeiten als (früherer) Probefahrschullehrer einzubeziehen sind. Dasselbe gilt für § 109 Abs 1 lit e KFG, der hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen nur eine Auswa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 27.04.2005

TE UVS Steiermark 2003/05/12 40.17-1/2003

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Bescheid wurde der Antrag des Berufungswerbers auf Erteilung der Berechtigung zur Ausübung der Lehrtätigkeit als Fahrlehrer für die Klassen "A" und "B" mangels Vertrauenswürdigkeit abgewiesen. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass der Berufungswerber mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen G vom 16.10.2002 des Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 2 und 130 erster Deliktsfall StGB für ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 12.05.2003

RS UVS Steiermark 2003/05/12 40.17-1/2003

Rechtssatz: Ein Fahrlehrer ist nicht nach § 117 Abs 1 KFG vertrauenswürdig, wenn er wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 2 und 130 erster Deliktsfall StGB rechtskräftig verurteilt wurde, weil er innerhalb mehrerer Monate aus dem Lager eines Unternehmens insgesamt 124 Mobiltelefone entwendete und diese Diebstähle durch geschickte Computermanipulationen verschleiert hatte, sowie wenn seit der Verurteilung erst sechs Monate (und seit der Tat ca... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 12.05.2003

TE UVS Steiermark 2002/09/11 403.3-1/2002

In dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber "die mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 10. Juli 1967, GZ.: I/7-882/14-67, und mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 18. August 1989, GZ.: I/7-FL-G-916/20, erteilte Berechtigung, an Fahrschulen theoretischen und praktischen Unterricht für die Klassen A, B, C, D, E, F und G zu erteilen," gemäß § 116 Abs 5 Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) iVm § 109 Abs 1 lit b leg cit entzogen. Begründet wird d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.09.2002

TE UVS Steiermark 2002/09/11 403.3-2/2002

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 11. September 2001, GZ.: 11.1-242/2001, wurde dem Antragsteller gemäß §§ 24 Abs 1, 7 Abs 1 und Abs 3 Z 1 und 26 Abs 2 Führerscheingesetz 1997 (FSG) die Erlaubnis zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen A, B, C, E, F und G vorübergehend auf die Dauer von vier Monaten, gerechnet vom Tag der vorläufigen Führerscheinabnahme (09. September 2001) entzogen und gleichzeitig ausgesprochen, dass zumindest vor Ablauf dieser Zeit keine Lenkberec... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.09.2002

RS UVS Steiermark 2002/09/11 403.3-1/2002

Rechtssatz: Ein Fahrschullehrer ist nicht mehr vertrauenswürdig im Sinne des § 109 Abs 1 lit b KFG, wenn er trotz des Umstandes, dass die betreffende Fahrschule laut Fahrschulbewilligung nur Lenkberechtigungswerber für die Kraftfahrzeugklassen B ausbilden darf, theoretischen und praktischen Unterricht für die Klassen A, B, C, D, E, F und G über einen erheblichen Zeitraum erteilt hat. So ist an die Vertrauenswürdigkeit eines Fahrschullehrers ein besonders strenger Maßstab anzulegen, weshalb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.09.2002

RS UVS Steiermark 2002/09/11 403.3-2/2002

Rechtssatz: Die Vertrauenswürdigkeit eines Fahrschullehrers, der am 9. September 2001 nach dem Lenken eines PKW in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine Alkoholtestverweigerung nach § 5 Abs 2 StVO begangen hat, ist zumindest bis August 2003 nicht gegeben. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrschullehrer die Übertretung außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit begangen hat und sich seit der Tat wohl verhielt. So ist bei Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit nach § 109 Abs 1... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.09.2002

RS UVS Vorarlberg 1998/10/14 3-54-02/98

Rechtssatz: Der Verwaltungssenat vertritt die Auffassung, dass zufolge der Bestimmung des §109 Abs1 litg KFG ein Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre ab Einbringung des Antrages nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein darf. Die in dieser Litera erwähnte dreijährige Frist bezieht sich somit nur auf das tatsächliche Lenken von Fahrzeugen und schränkt den fünfjährigen Zeitraum, innert welchem ein Antragstelle... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 14.10.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/08/19 VwSen-510036/3/Gf/Km

Rechtssatz: Nach § 109 Abs.1 lit.h des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 93/1998, darf natürlichen Personen eine Fahrschulbewilligung u.a. nur dann erteilt werden, wenn diese glaubhaft machen, daß sie innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre lang als Fahrschullehrer die für das Ausbilden von Lenkern erforderlichen Erfahrungen auf dem Gebiet des Kraftfahrwesens erworben haben. Daß der Beschwerdeführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, w... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.08.1998

RS UVS Oberösterreich 1996/06/21 VwSen-510018/20/Fra/Ka

Rechtssatz: Der Berufung wird stattgegeben. Frau A, geb. am 17.11.1958, wohnhaft in B, wird die Bewilligung zur Errichtung einer Fahrschule mit dem Standort in S, mit der Ausbildungs- und Weiterbildungsberechtigung für die Kraftfahrzeuggruppen A und B unter folgender Bedingung erteilt: Die Antragstellerin hat den Nachweis über die Kenntnisse nachstehender Rechtsvorschriften zu erbringen: Straßenverkehrsordnung 1960; I. Abschnitt (Allgemeines), II. Abschnitt (Fahrregeln), III. Abschnitt (Be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.06.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/03/24 VwSen-510014/3/Fra/Ka

Rechtssatz: Zur Geltung und Anwendbarkeit des Rechts der Europäischen Union: Mit einer Volksabstimmung am 12.6.1994 ermächtigte das Bundesvolk die bundesverfassungsgesetzlich zuständigen Organe, den Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur EU abzuschließen (BVG über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, BGBl. Nr.744/1994). Mit 1.1.1995 ist die Republik Österreich der Europäischen Union beigetreten (EU-Beitrittsvertrag BGBl. Nr.45/1995). Da die Berufungswerberin Staatsbürg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.03.1995

TE UVS Wien 1995/01/16 03/21/4336/94

Begründung: Mit Bescheid vom 26.9.1994, Zl MA 67 - 6/448/94, wies der Landeshauptmann von Wien das Ansuchen der Frau Leopoldine S um Erteilung der Fahrschulbewilligung für die Kraftfahrzeuggruppe B im Standort Wien, S-Straße gemäß §§ 108 Abs 3 iVm 109 Abs 1 lit e (erg KFG 1967 - KFG) ab. Zugleich wurde das Ansuchen der Frau Leopoldine S um Befreiung vom Erfordernis der Erbringung des Nachweises über die erfolgreiche Absolvierung der im § 109 Abs 1 lit e angeführten Schulbildung gemäß § 109... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.01.1995

RS UVS Oberösterreich 1993/12/03 VwSen-101457/8/Br

Rechtssatz: Keine sachliche Rechtfertigung für weitere Vorenthaltung der Fahrlehrerberechtigung, wenn sich der wegen eines Raufhandels verurteilte Antragsteller seit über drei Jahren wohlverhalten hat, wenn und weil keine Anhaltspunkte mehr für eine nicht gegebene Vertrauenswürdigkeit vorliegen. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.12.1993

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