Entscheidungen zu § artikel2zu251 Abs. 1 FinStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1976/10/20 9Os120/76

Norm: FinStrG §251 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Zugehörigkeit verschiedener selbständig geführter Stifte mit eigener Buchhaltung zu derselben Ordensgemeinschaft sowie die Teilnahme an der Superiorenkonferenz ändert nichts daran, daß es zwischen denselben (wie zwischen Betrieben, die demselben Eigentümer gehören zB verstaatlichte Industrie) steuerliche Geheimnisse, deren Verrat pönalisiert ist, geben kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1976

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