RS OGH 1976/10/20 9Os120/76

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Veröffentlicht am 20.10.1976
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Norm

FinStrG §251 Abs1 lita

Rechtssatz

Die Zugehörigkeit verschiedener selbständig geführter Stifte mit eigener Buchhaltung zu derselben Ordensgemeinschaft sowie die Teilnahme an der Superiorenkonferenz ändert nichts daran, daß es zwischen denselben (wie zwischen Betrieben, die demselben Eigentümer gehören zB verstaatlichte Industrie) steuerliche Geheimnisse, deren Verrat pönalisiert ist, geben kann.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 120/76
    Entscheidungstext OGH 20.10.1976 9 Os 120/76
    Beisatz: EDV 1 (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0086893

Dokumentnummer

JJR_19761020_OGH0002_0090OS00120_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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