Entscheidungen zu § 29 Abs. 1 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1989/6/12 Bkd17/89

Norm: DSt 1872 §29 Abs1
Rechtssatz: Gegen die Bestellung eines Untersuchungskommissärs kommt dem Anzeiger keine Beschwerdelegitimation zu. Entscheidungstexte Bkd 17/89 Entscheidungstext OGH 12.06.1989 Bkd 17/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055760 Dokumentnummer JJR_19890612... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1989

RS OGH 1988/11/14 Bkd53/88

Norm: DSt 1872 §2a Abs1 Z1DSt 1872 §29 Abs1
Rechtssatz: In der Bestellung eines Untersuchungskommissärs ist bereits die für den Eintritt oder Ausschluß einer Verjährung gemäß § 2 a (1) Z 1 DSt zeitlich maßgebende "Verfügung nach § 29 Abs 1 DSt" zu erblicken, ohne daß es auf den Zeitpunkt der (in § 29 Abs 1 DSt überdies) vorgesehenen Verständigung des Kammeranwaltes und des Beschuldigten) ankäme. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1988

RS OGH 1981/11/24 9Os126/81, 9Os153/83

Norm: B-VG Art22DSt 1872 §29 Abs1DSt 1872 §29 Abs2
Rechtssatz: Die Verpflichtung der Gerichte zur Leistung von Rechtshilfe an Verwaltungsbehörden ergibt sich unmittelbar aus Art 22 B-VG. Art 22 B-VG geht vom gesetzmäßigen Wirkungskreis der ersuchenden und der ersuchten Behörde aus. Es ist daher die ersuchte Behörde (das Gericht) verpflichtet zu prüfen, ob die begehrte Rechtshilfehandlung in ihren (seinen) gesetzlichen Wirkungskreis fällt und vo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1981

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten