Entscheidungen zu § artikel92 Abs. 1 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-19 von 19

RS OGH 2003/4/29 1Ob87/03f, 3Ob47/08w, 3Ob46/08y, 6Ob227/09i, 2Ob16/11h, 3Ob120/11k, 8Ob88/11s, 1Ob2

Norm: B-VG Art92 Abs1OGHG §1 Abs1
Rechtssatz: Da der Oberste Gerichtshof gemäß Art 92 Abs 1 B-VG die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen ist und dessen Entscheidungen im innerstaatlichen Instanzenzug nicht mehr überprüfbar sind, sondern die Rechtslage im entschiedenen Einzelfall endgültig klären, sind Rechtsmittel gegen solche Entscheidungen unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 87/03f ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.2003

RS OGH 2002/1/29 1Ob287/01i, 7Ob152/06p, 7Ob277/07x, 10Ob108/08t, 10Ob45/09d, 3Ob120/11k, 1Ob250/11p

Norm: B-VG Art92 Abs1OGHG §5
Rechtssatz: Hat ein Senat des Obersten Gerichtshofes gemäß § 5 OGHG in einer bestimmten Rechtssache entschieden, so ist dessen Entscheidung, die eine solche des Obersten Gerichtshofs als der höchsten Instanz ist, im innerstaatlichen Instanzenzug nicht mehr überprüfbar, sondern sie klärt die Rechtslage im entschiedenen Einzelfall endgültig. (Hier: Rechtsmittel, bezeichnet als Berichtigungsantrag.) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2002

RS OGH 2000/2/15 11Os126/99, 15Os88/05p, 12Ns8/19a, 12Ns9/19y, 13Ns51/19g, 11Ns65/20b

Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art92 Abs1StPO §16 A
Rechtssatz: Da gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes in den Strafverfahrensgesetzen kein weiteres Rechtsmittel vorgesehen ist, sind die auch als "Einspruchsanmeldung" und "Berufung" bezeichneten Beschwerden gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 11 Os 126/99 Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2000

RS OGH 1999/2/23 1N506/99, 1N523/99, 7N523/99, 1N530/99, 7N526/99, 7N524/99, 7N525/99, 6N509/02, 8Nc

Norm: ZPO §529 Abs1 Z1B-VG Art92 Abs1JN §24OGHG §5
Rechtssatz: Stützt ein Ablehnungswerber seine Behauptung, Mitglieder des Obersten Gerichtshofs seien befangen, ausschließlich darauf, sie hätten als Spruchkörper des Obersten Gerichtshofs in einer anderen, ihn betreffenden Rechtssache unrichtig entschieden, so ist ein solcher unzulässiger Ablehnungsantrag gemäß § 24 JN sofort zurückzuweisen, ohne dass eine vorherige inhaltliche Äußerung der abg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1999

RS OGH 1996/4/23 1Ob502/96, 6Ob44/99k, 1Ob245/03s, 10ObS29/14h

Norm: B-VG Art92 Abs1
Rechtssatz: Diese Verfassungsnorm enthält nur eine sogenannte Bestandsgarantie des Obersten Gerichtshofs, sodass Rechtsmittelbeschränkungen solange und in dem Ausmaß verfassungskonform sind, als sie die Funktion des Obersten Gerichtshofs nicht aushöhlen oder ihn ganz ausschalten. Entscheidungstexte 1 Ob 502/96 Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 502/96 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.1996

RS OGH 1992/12/15 5Ob520/92, 1Ob502/96, 8Ob115/01x, 5Ob263/04v, 3Ob233/10a, 8Ob31/16s, 3Ob32/16a, 3O

Norm: B-VG Art92 Abs1ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Dieser Rechtsmittelausschluss steht nicht in Widerspruch zu Art 92 Abs 1 B-VG. Die Garantie eines durchlaufenden Instanzenzuges an den OGH ist nämlich aus dieser Verfassungsbestimmung nicht abzuleiten (Adamovich - Funk, Österreichisches Verfassungsrecht 3.Auflage, 315). Entscheidungstexte 5 Ob 520/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1992

RS OGH 1989/9/20 Okt2/89, Okt3/89, Okt4/89, Okt1/90

Norm: B-VG Art92 Abs1KartG 1988 §88 Abs2NahversG §6
Rechtssatz: Bei dem Kartellgericht und dem Kartellobergericht handelt es sich um Sondergerichte des Privatrechts. Der Umstand, daß sie beim OLG Wien bzw beim OGH eingerichtet sind, ist daher verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Gegen die Regelung des Rechtszuges im KartG und zufolge der Verweisung des § 6 NahversG auch in Verfahren nach diesem Gesetz, bestehen daher keine verfassungsrechtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1989

RS OGH 1989/9/20 Okt2/89, Okt3/89, Okt4/89

Norm: B-VG Art92 Abs1KartG 1988 §91 Abs1
Rechtssatz: Daß gemäß § 91 Abs 1 KartG nur der Vorsitzende des Kartellobergerichtes dem Kreis der Mitglieder des OGH zu entnehmen ist, nicht aber auch seine Stellvertreter, ist verfassungsrechtlich ohne Bedeutung, weil derzeit sämtliche richterlichen Mitglieder des Kartellobergerichtes Mitglieder des OGH sind. Die Möglichkeit, daß ein Nichtmitglied des OGH Vorsitzender in einem Senat des Kartellobergeric... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1989

TE OGH 1987/9/2 14Os111/87

Gründe: In der oben bezeichneten Strafsache hat der Verurteilte Dr.Friedrich Wilhelm K*** im Zusammenhang mit der von ihm ergriffenen Beschwerde gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 5.Mai 1987, GZ 10 Vr 949/82-1046, den Richter des Oberlandesgerichtes Wien Dr.Gunther R*** wegen Befangenheit abgelehnt. Diesem Ablehnungsantrag hat der (gemäß § 74 Abs. 1 StPO zur Entscheidung berufene) Präsident des Oberlandesgerichtes Wien mit Beschluß vom 15.Juni 1987, AZ Jv 7762-17... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1987

TE OGH 1986/5/21 9Os81/86

Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien dem von Mag. Franz G*** gegen den Präsidenten des Kreisgerichtes Korneuburg gerichteten Ablehnungsantrag nicht Folge. Die dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil das Gesetz gegen die Abweisung eines solchen Ablehnungsantrages ein Beschwerderecht versagt (§ 74 Abs. 3 StPO; vgl. auch 9 Os 38/85, 9 Os 42/85; EvBl. 1980/160 ua). Anmerkung ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.05.1986

TE OGH 1985/7/9 11Os104/85

Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht dem in der Berufungsverhandlung gestellten Antrag des Angeklagten Heinz A auf Ablehnung des Senatspräsidenten Dr.Franz B wegen Befangenheit nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil das Gesetz gegen die Abweisung eines solchen Ablehnungsantrages ein Beschwerderecht versagt (§ 74 Abs. 3 StPO). Soweit die Beschwerde für d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.07.1985

TE OGH 1985/3/27 9Os42/85

Gründe: In dem beim Kreisgericht Korneuburg zum AZ 10 Vr 949/82 gegen Dr.Friedrich Wilhelm A wegen § 75 StGB und anderer strafbarer Handlungen anhängigen Strafverfahren hat der Angeklagte in der Hauptverhandlung am 10.Dezember 1984 (unter anderem) den Präsidenten des bezeichneten Gerichtshofes wegen Befangenheit abgelehnt. Diesem Ablehnungsantrag gab das Oberlandesgericht Wien (als gemäß § 74 Abs. 2 zweiter Halbsatz StPO zur Entscheidung berufener Gerichtshof zweiter Instanz) mit Be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.03.1985

RS OGH 1985/3/6 9Os38/85, 9Os42/85, 11Os104/85, 9Os81/86, 14Os111/87, Ds1/88, Ds1/91

Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG §92 Abs1StPO §74 Abs3
Rechtssatz: Der OGH hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den in § 74 Abs 3 StPO normierten Rechtsmittelausschluß. Entscheidungstexte 9 Os 38/85 Entscheidungstext OGH 06.03.1985 9 Os 38/85 9 Os 42/85 Entscheidungstext OGH 27.03.1985 9 Os 42/85 Beisatz: Ke... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1985

TE OGH 1985/3/6 9Os38/85

Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien dem von Dr.Wolfgang C als Subsidiarankläger hinsichtlich sämtlicher Mitglieder der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einschließlich des Präsidenten des genannten Gerichtes gestellten Ablehnungsantrag nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Seine dagegen erhobene, als 'Rekurs' bezeichnete Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse gemäß § 74 StPO - wie bereits... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.03.1985

RS OGH 1982/9/8 11Os138/82, 9Os38/85, 4Ob314/85, Okt2/89, Okt3/89, Okt4/89, 8Ob515/94 (8Ob516/94), 5

Norm: ZPO §500 Abs2ZPO §519B-VG Art7B-VG Art92 Abs1B-VG Art140JN §24 Abs2StPO §16 A
Rechtssatz: Aus Art 92 Abs 1 B-VG lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass jede in einem gerichtlichen Verfahren erfließende Entscheidung (hier: über die Haftfrage) einem Rechtszug an den OGH unterworfen sein müsste. Entscheidungstexte 11 Os 138/82 Entscheidungstext OGH 08.09.1982 11 Os 138/82 Veröff... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1982

TE OGH 1982/7/13 2N501/82

Der Antragsteller begehrte mit einem beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Antrag die Entgegennahme eines gerichtlichen Erlages gemäß § 1425 ABGB, betreffend das Sparbuch der Creditanstalt-Bankverein, Filiale Schottengasse, Nr ...., lautend auf "Überbringer", mit der Behauptung, die Zuständigkeit des OGH als "angerufenes Gericht" ergebe sich aus Art. XVIII EGJN. Der OGH leitete die Eingabe samt Beilage (Sparbuch) iS des § 29 Abs. 1 Z 5 der Geschäftsordnung des OGH 1980 (OGH-Geo), ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.07.1982

RS OGH 1982/7/13 2N501/82

Norm: B-VG Art92 Abs1
Rechtssatz: Art 92 Abs 1 B-VG stellt klar, daß der OGH - anders als in den Fällen des § 532 ZPO betreffend Rechtsmittelklagen - jedenfalls nicht in solchen Zivilsachen und Strafsachen als erste Instanz tätig werden kann, in denen seine Zuständigkeit auch in letzter Instanz in Betracht kommt. Entscheidungstexte 2 N 501/82 Entscheidungstext OGH 13.07.1982 2 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.1982

RS OGH 1972/6/13 8Ob116/72, 2Ob148/72, 7Ob5/73, 11Os138/82, 4Ob314/85, Okt2/89, Okt3/89, 7Ob520/95,

Norm: B-VG Art92 Abs1B-VG Art140ZPO idF BGBl 1971/291 §502 Abs3 A
Rechtssatz: Daraus allein, dass Art 92 Abs 1 B-VG den OGH als oberste Instanz in Zivilsachen und Strafsachen statuiert, kann nicht abgeleitet werden, dass eine Partei in jedem Rechtsstreit einen durch die Verfassung geschützten Anspruch auf Ausschöpfung des Rechtszuges bis zum OGH hätte. Der Instanzenzug kann vielmehr durch ein einfaches Gesetz abgekürzt werden. Dass dies hinsich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1972

RS OGH 1970/2/4 7Ob12/70, 1Ob170/74, 8Ob103/77 (8Ob104/77), 11Os138/82, 9Os38/85, 4Ob314/85, 3Ob649/

Norm: B-VG Art92 Abs1MRK Art6 Abs1 II4ZPO §508ZPO §519 Abs1 AZPO §528 AZPO §528 B
Rechtssatz: Weder Art 92 Abs 1 B-VG noch Art 6 MRK sind geeignet, Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 1 erster Fall ZPO hervorzurufen. Der OGH sieht sich daher nicht veranlasst, die Aufhebung dieser Gesetzesbestimmung gemäß § 140 Abs 1 B-VG beim VfGH zu beantragen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.02.1970

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