Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des Hauses ***** in *****;die Antragsgegnerin ist die Eigentümerin dieser Liegenschaft. Im Jahr 1999 fielen für die Hausbesorgerin Regina W***** 35 Urlaubstage und 34 Krankenstandstage an. Für die gesetzlich vorgesehene Vertretertätigkeit entrichtete die Antragsgegnerin an Regina W***** für die Entschädigung eines Urlaubsvertreters 15.250,55 ATS und für die Krankenvertreterentschädigung 16.137,48 ATS. Mit diesen Beträgen wurden auf die Miete... mehr lesen...
Norm: ASVG idF ASVGNov BGBl 1996/210 §49 Abs3 Z7ASVG §90a Abs1ASVG §143 Abs1 Z3ASVG §143a Abs2BUAG §10
Rechtssatz: Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen sollen künftighin als beitragspflichtiges Entgelt behandelt werden und damit zu einer entsprechenden Verlängerung des Pflichtversicherungsverhältnisses führen (hier: Folge ist das Ruhen eines Krankengeldanspruches nach § 143 Abs 1 Z 3 ASVG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...