Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten den Ersatz von aufgewendeten Detektivkosten in Klagshöhe mit der
Begründung: , er habe sich durch das Verhalten seiner damaligen Ehegattin genötigt gesehen, zum Zweck der Aufklärung, ob sie eine außereheliche Beziehung unterhalte, ein Detektivunternehmen einzuschalten. Der Detektivbericht habe ergeben, dass eine solche Beziehung mit dem Beklagten, der gewusst habe, dass sie verheiratet war, bestünde. Der Beklagte wendete ein, er h... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Thomas Neumann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. KR Michaela Haydter (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Gerhard L*****, vertreten durch Mag. Helmut Hawranek, Rechtsanwalt in Graz, gegen... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Abs1 Anl1 Z20
Rechtssatz: Die
Norm: erfasst auch auf Arbeitsmaschinen montierte hydraulisch betriebene Schlagwerkzeuge (hier: an einem Bagger montierten Hydraulikhammer), dieauf Grund technischer Weiterentwicklung wegen ihrer handgeführten Pressluftwerkzeugen gegenüber gesteigerten Effizienz und Wirtschaftlichkeit üblicherweise eingesetzt werden, sofern die Auswirkungen bei der Arbeit mit solchen Geräten auf die bedienende Person... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Abs1 Anl1 Z20
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Arbeit gleichartig wie die Arbeit mit einem Pressluftwerkzeug wirkt, kommt es darauf an, ob dabei die für automatisch wirkenden Pressluftwerkzeuge typischen rythmischen Rückstoßerschütterungen und die Pressluftwerkzeuge kennzeichnenden schnellen Vibrationen vorhanden sind. Hier: Arbeit mit einem auf dem Bagger montierten Hydraulikhammer. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ASVG §173 Z2ASVG §175 Abs1ASVG §177 Abs1 Anl1
Rechtssatz: Der entscheidende Unterschied eines Arbeitsunfalles zu den sonstigen Krankheiten liegt in der zeitlichen Begrenztheit des Ereignisses. Der Unfall muss gegenüber anderen Gründen einer Gesundheitsstörung, zB schicksalhafte Entwicklung eines Leidens, begrifflich abgegrenzt werden, da die Unfallversicherung grundsätzlich nur für die Folgen bestimmter Unfälle, nicht jedoch für Gesundhei... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Abs1ASVG §177 Abs1 Anl1 Z20B-KUVG §92 Abs1
Rechtssatz: Bandscheibenschäden, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die jahrelangen Vibrationsbelastungen beim Fahren auf Panzern und Lastkraftwagen zurückzuführen sind, sind nicht die Folge einer Berufskrankheit nach § 177 Abs 1 ASVG bzw § 92 Abs 1 B-KUVG, insbesondere nach der lfd Nr 20 der Anlage 1 zum ASVG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Abs1ZPO §272 CZPO §272 D
Rechtssatz: Auch bei Behauptung des Vorliegens einer Berufskrankheit trifft die objektive Beweislast, dass das Leiden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ursächlich auf die betrieblichen Einwirkungen zurückzuführen ist, den Versicherten. Eine Umkehrung der Beweislast erfolgt nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 29/95 Entscheidungstext OGH 28.02.19... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Abs1 Anl1
Rechtssatz: Die Bezeichnung einer bestimmten Krankheit als Berufskrankheit bedeutet nur, dass sie rechtlich generell geeignet ist, eine Berufskrankheit zu sein, stellt jedoch - von der Beweislast aus gesehen - keine Kausalitätsvermutung auf. Der haftungsbegründende Zusammenhang muss vom Versicherten, den die objektive Beweislast hinsichtlich der rechtsbegründenden Tatsachen trifft, als wahrscheinlich nachgewiesen werde... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Abs1ASVG §203
Rechtssatz: Im Fall der Verschlimmerung eines bestehenden Leidens durch beruflich bedingte Schädigungen wird das Gesamtleiden rechtlich in den beruflich bedingten und den davon unabhängigen, auf die Anlage bzw Vorschädigung zurückzuführenden Teil zerlegt; der verschlimmerungsbedingte Anteil wird abgegrenzt und - unter Berücksichtigung des Vorschadens - allein entschädigt, da nur dieser der schädigenden Einwirkung z... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Abs1 Anl1 Nr33B-KUVG §92 Abs1
Rechtssatz: Bei der Berufskrankheit der Lärmschwerhörigkeit gemäß Nr 33 der Anlage 1 zum ASVG ist die durch die dienstliche Tätigkeit verursachte Lärmschwerhörigkeit von der Altersschwerhörigkeit und von einer auf anderen Ursachen beruhenden Schwerhörigkeit abzugrenzen. Anspruch auf Versehrtenrente besteht nur, wenn die Erwerbsfähigkeit durch die Folgen der berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit um min... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 30.8.1989 wurde der Anspruch des Klägers auf Entschädigung aus Anlaß der Erkrankung, die er sich laut Meldung als selbständiger Bäckermeister in seinem Betrieb zugezogen habe, abgelehnt, weil keine entschädigungspflichtige Berufskrankheit gemäß § 177 ASVG (Anlage 1 Z 30) bestehe. Mit der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage begehrt der Kläger auf Grund seiner Berufskrankheit eine Versehrtenre... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ASVG §177 Abs1
Rechtssatz: Die rechtskräftige und damit für die Parteien bindende (vgl Kuderna, ASGG 427) Feststellung des Kausalzusammenhangs bezieht sich nur auf die Gesundheitsstörung, die zur Zeit der Entscheidung schon bekannt war. Die Feststellung bewirkt bloß eine Umkehr der Beweislast: Begehrt der Versicherte später Leistungen wegen einer gleichartigen Gesundheitsstörung, so ist er vom Beweis des - anspruchsbegründenden -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei lehnte die Gewährung einer Versehrtenrente für die Folgen der Erkrankung des Klägers an Asthma bronchiale unter Berufung auf § 177 Abs 1 ASVG ab. Der Kläger begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm zur Abgeltung der Folgen seiner Berufskrankheit Asthma bronchiale ab 1.3.1988 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 70 % der Vollrente zu gewähren. Das Erstgericht stellte fest, daß die (vom Kläger) geltend gemachte Gesundheitsstörung... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Abs1 Anl1 Z19
Rechtssatz: Ist Verletztenrente wegen einer Hauterkrankung zuerkannt worden, die zur Berufsaufgabe gezwungen hat, liegt eine wesentliche Änderung nicht schon dann vor, wenn die Versicherte aufgrund neuerworbener Kenntnisse eine wirtschaftlich gleichwertige Tätigkeit ausübt (Abweichung von BSGE 39, 49; SozR 2200 § 622 Nr 7 und Nr 10, BSGE 44,274). Entscheidend ist vielmehr, in welchem Ausmaß wegen der Folgen der Ber... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Abs1
Rechtssatz: Schon nach der vor der 41.ASVGNov geltenden Fassung des § 177 Abs 1 ASVG kam es nicht darauf an, ob der Versicherte mit dem Träger der in der laufenden Nr 38 der Liste der Berufskrankheiten genannten Unternehmen ein Dienstverhältnis begründet hatte, sondern ausschließlich darauf, ob eine berufliche Beschäftigung in einem solchen Unternehmen vorlag, wobei die rechtliche Qualifikation dieser beruflichen Beschäftig... mehr lesen...