Begründung: Die Vorinstanzen haben der Klage gegen den Bescheid der beklagten Gebietskrankenkasse, womit (wegen Wegfalls der Arbeitsunfähigkeit) das dem Kläger in der Zeit vom 11. 9. bis 16. 10. 2008 zu Unrecht erbrachte Krankengeld von 896,40 EUR zurückgefordert wurde, stattgegeben und festgestellt, dass der Rückersatzanspruch nicht zu Recht bestehe. Die Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision stützt die Beklagte zum einen auf das Fehlen höchstgerichtlicher Rechtsprechung z... mehr lesen...
Begründung: Anfang August 2005 erlitt der Kläger beim Schwenken einer schweren Pfanne während seiner Arbeit in einem Schlosshotel (Dienstgeber: O***** E*****) eine stichartige Sensation an der linken Schulter. Daraus ergab sich eine Verletzung an der linken Schulter. Ärztlicherseits wurden am 20. 9. 2005 eine bursitis subacromialis links, eine Ruptur der langen Bizepssehne und der Verdacht auf RM-Ruptur diagnostiziert. Aufgrund dieser Verletzungen wurde er an der Schulter (Bizepss... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn liegt bereits dann vor, wenn eine Störung der psycho-physischen Funktionen nach außenhin wahrnehmbar ist, und sei es nur durch entsprechende Äußerungen des Versicherten, die die Notwendigkeit einer Diagnoseerstellung indizieren. Der Krankheitsverdacht ist dann dem Versicherungsfall der Krankheit zuzurechnen, wenn er sich durch objektiv diagnostizierbare Symptom... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn liegt bereits dann vor, wenn eine Störung der psycho-physischen Funktionen nach außenhin wahrnehmbar ist, und sei es nur durch entsprechende Äußerungen des Versicherten, die die Notwendigkeit einer Diagnoseerstellung indizieren. Der Krankheitsverdacht ist dann dem Versicherungsfall der Krankheit zuzurechnen, wenn er sich durch objektiv diagnostizierbare Symptom... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: In den Bewertungsakt, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihrer Ziele zu erbringen sind, sind neben den Kosten insbesondere auch die ausreichende Qualität und Quantität sowie finale Aspekte der Behandlung als Ausdruck der Zweckmäßigkeit einzubeziehen. Entscheidende Bedeutung bei der Abwägung zwischen den Interessen des Individ... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: Selbst wenn für den einzelnen wichtige Bedürfnisse tangiert sein können, handelt es sich bei der Kohabitationsfähigkeit nach den herrschenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen doch nicht um "lebenswichtige persönliche Bedürfnisse", deren Ermöglichung § 133 Abs 2 ASVG für den Anspruch auf Heilmittelgewährung voraussetzt. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: In den Bewertungsakt, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihrer Ziele zu erbringen sind, sind neben den Kosten insbesondere auch die ausreichende Qualität und Quantität sowie finale Aspekte der Behandlung als Ausdruck der Zweckmäßigkeit einzubeziehen. Entscheidende Bedeutung bei der Abwägung zwischen den Interessen des Individ... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: Selbst wenn für den einzelnen wichtige Bedürfnisse tangiert sein können, handelt es sich bei der Kohabitationsfähigkeit nach den herrschenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen doch nicht um "lebenswichtige persönliche Bedürfnisse", deren Ermöglichung § 133 Abs 2 ASVG für den Anspruch auf Heilmittelgewährung voraussetzt. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Behandlungsbedürftigkeit im Sinn dieser Bestimmung liegt dann vor, wenn der regelwidrige Zustand des Versicherten nach den Regeln der ärztlichen Kunst einer Heilbehandlung mit dem Ziel der Heilung, Besserung oder Verhütung der Verschlimmerung zugänglich ist. Die erforderliche Notwendigkeit der Krankenbehandlung ist nicht ex post durch den Erfolg einer bestimmten Methode unter Beweis zu stellen, sondern losgel... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Behandlungsbedürftigkeit im Sinn dieser Bestimmung liegt dann vor, wenn der regelwidrige Zustand des Versicherten nach den Regeln der ärztlichen Kunst einer Heilbehandlung mit dem Ziel der Heilung, Besserung oder Verhütung der Verschlimmerung zugänglich ist. Die erforderliche Notwendigkeit der Krankenbehandlung ist nicht ex post durch den Erfolg einer bestimmten Methode unter Beweis zu stellen, sondern losgel... mehr lesen...
Norm: AlVG §8AlVG §9ASVG §120 Abs1 Z2
Rechtssatz: Während der Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach den Verweisungsbestimmungen des pensionsrechtlichen Invaliditätsbegriffs beziehungsweise Berufsunfähigkeitsbegriffs zu bestimmen. Dabei dürfen die Zumutbarkeitskriterien des § 9 Abs 2 AlVG nicht ausser Acht gelassen werden. Entscheidungstexte 10 ObS 291/... mehr lesen...