Begründung: Die Klägerin ist auf Grund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 10.1.1996, 1 A 302/95k-56, zu einem Drittel Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****; die Beklagten sind zu je 1/3 als Miteigentümer dieser Liegenschaft im Grundbuch eingetragen. Die Klägerin begehrt die Zivilteilung dieser Liegenschaft. Sie behauptet, daß eine Naturalteilung der Liegenschaft, auf der ein Einfamilienhaus stehe, nicht möglich sei. Bemühungen um eine einvernehmli... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch 19544 St.Pölten mit dem Grundstück Nr.*****, Haus in der *****. Der Kläger begehrte mit seiner Teilungsklage vom 2.3.1994 die Aufhebung des Miteigentums an dieser Liegenschaft durch Zivilteilung; hilfsweise (ON 8) durch Realteilung. Bezüglich der Nutzung der gemeinsamen Liegenschaft bestünden seit längerer Zeit wohl komplizierte Regelungen, nie habe aber eine vollständige Benützungsr... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §841ZPO §234ZPO §406 AaWEG idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: § 234 ZPO stellt nach der herrschenden Irrelevanztheorie insofern eine Ausnahme gegenüber § 406 ZPO dar, als für die Frage der Aktivlegitimation und Passivlegitimation der Zeitpunkt der Streitanhängigkeit entscheidet; für die anderen Entscheidungsgrundlagen bleibt es bei der Maßgeblichkeit des Zeitpunktes des Schlusses der Verhandlung der Tats... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes ***** vom 11.7.1994 wurden in gesetzlicher Erbfolge nach der am 13.12.1993 verstorbenen Voreigentümerin neben 7 weiteren Verwandten die Klägerin mit einem Anteil von 1/16 und der Beklagte, ein Cousin der Klägerin, mit einem Anteil von 1/8 Miteigentümer an der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zufolge Erwerbs der Miteigentumsanteile von den anderen gesetzlichen Erben waren im Zeitpunkt der Einbringung der... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §841ZPO §234ZPO §406 AaWEG idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: § 234 ZPO stellt nach der herrschenden Irrelevanztheorie insofern eine Ausnahme gegenüber § 406 ZPO dar, als für die Frage der Aktivlegitimation und Passivlegitimation der Zeitpunkt der Streitanhängigkeit entscheidet; für die anderen Entscheidungsgrundlagen bleibt es bei der Maßgeblichkeit des Zeitpunktes des Schlusses der Verhandlung der Tats... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Das Berufungsgericht ist im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (5 Ob 636/79 uva; zuletzt 8 Ob 116/97k) davon ausgegangen, daß der Revisionswerber die Beweisrüge in der Berufung nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat; es genügt nicht die "ersatzlose" Streichung einer Feststellung anzustreben; der Rechtsmittelwerber muß vielmehr auch angeben, w... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z2WEG 2002 §43
Rechtssatz: 1. Ein Vermächtnis kann ein für die
Begründung: von Wohnungseigentum ausreichender Titel sein. 2. Der nach § 2 Abs 2 Z 1 WEG erforderlichen Zustimmung aller Miteigentümer ist jedoch in einem solchen Fall nur dann entsprochen, wenn der Erblasser Alleineigentümer der betreffenden Liegenschaft war oder sich der Vermächtnisnehmer in einer Rechtsposition befindet,... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z2WEG 2002 §43
Rechtssatz: 1. Ein Vermächtnis kann ein für die
Begründung: von Wohnungseigentum ausreichender Titel sein. 2. Der nach § 2 Abs 2 Z 1 WEG erforderlichen Zustimmung aller Miteigentümer ist jedoch in einem solchen Fall nur dann entsprochen, wenn der Erblasser Alleineigentümer der betreffenden Liegenschaft war oder sich der Vermächtnisnehmer in einer Rechtsposition befindet,... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §25 Abs1WEG 2002 §3 Abs1 Z2WEG 2002 §43
Rechtssatz: Der gesetzliche Anspruch nach § 25 Abs 1 WEG substituiert die für die Wohnungseigentumsbegründung fehlenden Anträge und Urkunden, nicht jedoch die von allen Miteigentümern der betreffenden Liegenschaft gültig eingegangene oder wenigstens im Wege der Durchgriffshaftung durchsetzbare Verpflichtung, Wohnungseigentum einzuräumen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bei Klagenfurt, und zwar die Erstklägerin zu einem Viertel, der Zweit- und Drittkläger zu je einem Achtel und der Beklagte zur Hälfte. Die Liegenschaft besteht aus den Grundstücken ***** Garten und ***** Baufläche mit dem Haus *****. Die Gesamtfläche beträgt 1.028 m2. Eine Naturalteilung (§ 843 ABGB) der Liegenschaft ist nicht möglich. Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft E... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs1WEG 1975 §3 Abs2
Rechtssatz: Eine Korrektur der Nutzwerte hat nur insoweit zu erfolgen, als Sachverhaltsänderungen oder die Auswirkungen von Verstößen gegen zwingende Parifizierungsgrundsätze dies erfordern; bei Vorliegen eines Neuparifizierungsgrundes tritt die in Rechtskraft erwachsene Nutzwertfestsetzung für das gesamte Objekt schlechthin nicht außer Kraft und ist das Verfahren zur Gänze von Anfang an nicht neu durchzuf... mehr lesen...
Norm: GBG §20WEG 1975 §3 Abs1WEG 1975 §7 Abs1WEG 1975 §12WEG 1975 §25
Rechtssatz: Die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechtes kann daher auf dem Mindestanteil erfolgen. Übersteigt der Anteil eines Miteigentümers den mit seinem Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt verbundenen Mindestanteil, so ist der durch das Wohnungseigentum nicht gebundene "Mehranteil" unter Ersichtlichmachung der Nämlichkeit (§ 20 GBG) getrennt einzutragen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §831ABGB §841WEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern stehen der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch
Begründung: von Wohnungseigentum nicht entgegen. Der
Begründung: von Wohnungseigentum ist als Sonderform der Naturalteilung dann der Vorrang einzuräumen, wenn sie möglich und tunlich ist. Es kann auch gemeinsames Wohnungseigentum für Ehegatten (§ 9 WEG) begründet wer... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei der Einräumung von Wohnungseigentum handelt es sich um eine Sonderform der Naturalteilung. Es steht der
Begründung: von Wohnungseigentum nicht entgegen, dass ein bereits verbüchertes Wohnrecht zu übernehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 521/96 Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 521/96 Veröff: SZ 69/169 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §831ABGB §841WEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern stehen der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch
Begründung: von Wohnungseigentum nicht entgegen. Der
Begründung: von Wohnungseigentum ist als Sonderform der Naturalteilung dann der Vorrang einzuräumen, wenn sie möglich und tunlich ist. Es kann auch gemeinsames Wohnungseigentum für Ehegatten (§ 9 WEG) begründet wer... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei der Einräumung von Wohnungseigentum handelt es sich um eine Sonderform der Naturalteilung. Es steht der
Begründung: von Wohnungseigentum nicht entgegen, dass ein bereits verbüchertes Wohnrecht zu übernehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 521/96 Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 521/96 Veröff: SZ 69/169 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §831ABGB §841ABGB §843 AWEG 1975 idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3WEG 2002 §13
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber die in § 2 Abs 2 Z 2 WEG vorgesehene Möglichkeit der Wohnungseigentumsbegründung als Art der Naturalteilung versteht, die jedem Miteigentümer einen realen Anteil an der gemeinsamen Sache verschaffen müsste, hat auch die gerichtliche Wohnungseigentumsbegründung jedem Miteigentümer - entsprechend seinem Anteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §831ABGB §841ABGB §843 AWEG 1975 idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3WEG 2002 §13
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber die in § 2 Abs 2 Z 2 WEG vorgesehene Möglichkeit der Wohnungseigentumsbegründung als Art der Naturalteilung versteht, die jedem Miteigentümer einen realen Anteil an der gemeinsamen Sache verschaffen müsste, hat auch die gerichtliche Wohnungseigentumsbegründung jedem Miteigentümer - entsprechend seinem Anteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §7WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs3WEG 1975 §3 Abs13.WÄG ArtIII AbschnII Z6
Rechtssatz: Auch wenn Art III Abschnitt II Z 6 hinsichtlich der Bestimmungen des § 1 Abs 2 sowie des § 5 Abs 1 und 2 WEG eine gewisse Rückwirkung vorsieht, ist eine ungewollte Regelungslücke in bezug auf § 1 Abs 3 nF WEG, die gemäß § 7 ABGB durch Analogie geschlossen werden könnte, nicht zu erkennen; die Übergangsbestimmungen des Art III Abschnitt I... mehr lesen...
Norm: GBG §3WEG §1 Abs1WEG §3 Abs1WEG 2002 §2 Abs1
Rechtssatz: Das in § 1 Abs 1 WEG als dingliches Recht definierte Wohnungseigentumsrecht stellt auf das Miteigentum an einer einzelnen Liegenschaft ab. Das Wohnungseigentumsobjekt kann nur physischer Teil einer bestimmten als Grundbuchskörper individualisierten Liegenschaft sein. Miteigentum kann nur an einem Grundbuchskörper bestehen, an mehreren Grundbuchskörpern jedoch jeweils nur für jeden G... mehr lesen...