Norm: ABGB §830 B1WEG 2002 §3 Abs1 Z3WEG 2002 §35 Abs2
Rechtssatz: Die „Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft" durch
Begründung: von Wohnungseigentum nach § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002 beseitigt die Gemeinschaft des Eigentumes an der Liegenschaft nicht, sondern befestigt sie in anderer Form. § 35 Abs 2 WEG steht der Teilung durch
Begründung: weiteren Wohnungseigentums bei einem „Mischhaus" nicht entgegen. Das bestehende Wohnungseigentum wird nicht ta... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §3 Abs1
Rechtssatz: Schon nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEG2002 konnte schlichtes Miteigentum an einer Liegenschaft neben Wohnungseigentum nur bestehen, wenn auf der Liegenschaft Objekte mit eigenem Nutzwert vorhanden waren, an denen kein Wohnungseigentum bestand. Entscheidungstexte 5 Ob 109/03w Entscheidungstext OGH 09.12.2003 5 Ob 109/03w ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs3WEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3WEG 2002 §56 Abs3
Rechtssatz: Das WEG 2002 (insbesondere dessen § 3 Abs 1 Z 3) ist gemäß § 56 Abs 3 WEG 2002 nur auf jene Teilungsverfahren anzuwenden, die nach dem 30.6.2002 eingeleitet werden. Der eindeutige Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung lässt auch hinsichtlich des in "alten" Teilungsverfahren weiter geltenden Verbots der
Begründung: von Wohnungseigentum an Substandardwohnungen k... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3ZPO §234
Rechtssatz: Die im Laufe des Teilungsverfahrens eingetretene Änderung der Miteigentumsverhältnisse kann im Ergebnis vernachlässigt werden, wenn es dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspräche, sie als Teilungshindernis zu werten, oder wenn der neu hinzugekommene Miteigentümer durch die Anmerkung der Teilungsklage vor der Möglichkeit der besonderen Teilung nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 gewarn... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs3WEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3WEG 2002 §56 Abs3
Rechtssatz: Das WEG 2002 (insbesondere dessen § 3 Abs 1 Z 3) ist gemäß § 56 Abs 3 WEG 2002 nur auf jene Teilungsverfahren anzuwenden, die nach dem 30.6.2002 eingeleitet werden. Der eindeutige Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung lässt auch hinsichtlich des in "alten" Teilungsverfahren weiter geltenden Verbots der
Begründung: von Wohnungseigentum an Substandardwohnungen k... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3ZPO §234
Rechtssatz: Die im Laufe des Teilungsverfahrens eingetretene Änderung der Miteigentumsverhältnisse kann im Ergebnis vernachlässigt werden, wenn es dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspräche, sie als Teilungshindernis zu werten, oder wenn der neu hinzugekommene Miteigentümer durch die Anmerkung der Teilungsklage vor der Möglichkeit der besonderen Teilung nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 gewarn... mehr lesen...
Norm: ABGB §885WEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die schriftliche Zusage von Wohnungseigentum genügt eine Punktation. Entscheidungstexte 5 Ob 121/02h Entscheidungstext OGH 20.11.2002 5 Ob 121/02h 8 Ob 47/20z Entscheidungstext OGH 25.08.2020 8 Ob 47/20z European Ca... mehr lesen...
Norm: ABGB §885WEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die schriftliche Zusage von Wohnungseigentum genügt eine Punktation. Entscheidungstexte 5 Ob 121/02h Entscheidungstext OGH 20.11.2002 5 Ob 121/02h 8 Ob 47/20z Entscheidungstext OGH 25.08.2020 8 Ob 47/20z European Ca... mehr lesen...
Norm: 3.WÄG ArtIII AbschnII Z3WEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Übergangsvorschrift des Art III Abschnitt II Z 3 des 3. WÄG greift nur bei Vorliegen eines Wohnungseigentumsvertrags im Sinn des § 2 Abs 2 Z 1 erster HS WEG 1975 (§ 3 Abs1 Z 1 WEG 2002), die bloße Zusage von Wohnungseigentum reicht nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 222/02m Entscheidungstext OGH 05.... mehr lesen...
Norm: 3.WÄG ArtIII AbschnII Z3WEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Übergangsvorschrift des Art III Abschnitt II Z 3 des 3. WÄG greift nur bei Vorliegen eines Wohnungseigentumsvertrags im Sinn des § 2 Abs 2 Z 1 erster HS WEG 1975 (§ 3 Abs1 Z 1 WEG 2002), die bloße Zusage von Wohnungseigentum reicht nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 222/02m Entscheidungstext OGH 05.... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs2WEG 2002 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Formvorschrift des §19 Abs2 WEG dient ja neben der Dokumentation der Ernstlichkeit des Parteiwillens und der gründlichen Überlegung durch die Partei sowie den sicheren Nachweis des wirklichen Parteiwillens wesentlich auch der Feststellung des Inhaltes der Vereinbarung selbst. Es kann daher stets nur der einer objektiven Auslegung zugängliche Wortlaut für den Inhalt einer Vereinbarung ma... mehr lesen...