Norm: WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §28 Abs1
Rechtssatz: Durch das Anfechtungsrecht der Minderheit gegen Beschlüsse der Mehrheit im Rahmen der ordentlichen Verwaltung soll der überstimmten Minderheit die Einhaltung zwingender Bestimmungen des WEG garantiert werden, allenfalls noch erweitert um „krasse" Verstöße gegen die für die Verwaltung stets geforderten Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B1ABGB §833 C1ABGB §933 Abs1 IIABGB §1392 AWEG 1975 §13c Abs1WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 2002 §18 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der aus individuellen Verträgen der Wohnungseigentümer mit dem Bauträger herrührende Gewährleistungsanspruch steht den Wohnungseigentümern zu; die Eigentümergemeinschaft ist insofern nicht anspruchsberechtigt. Die den einzelnen Wohnungseigentümern aus ihren individuellen Verträgen mit dem Errichter d... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B1ABGB §833 C1ABGB §933 Abs1 IIABGB §1392 AWEG 1975 §13c Abs1WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 2002 §18 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der aus individuellen Verträgen der Wohnungseigentümer mit dem Bauträger herrührende Gewährleistungsanspruch steht den Wohnungseigentümern zu; die Eigentümergemeinschaft ist insofern nicht anspruchsberechtigt. Die den einzelnen Wohnungseigentümern aus ihren individuellen Verträgen mit dem Errichter d... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §18 Abs1 Z1WEG 2002 §21 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z5
Rechtssatz: Danach, ob die zum Verwalter bestellte Person zugleich auch Miteigentümerund Wohnungseigentümer der Liegenschaft ist, unterscheiden § 14 Abs 1 Z 5 WEG 1975 (§ 28 Abs 1 Z 5 WEG 2002) oder § 18 Abs 1 Z 1 WEG 1975 (§ 21 Abs 1 Z 1 WEG 2002) nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 315/03i Entscheidung... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine an sich der ordentlichen Verwaltung zuzurechnende Erhaltungsarbeit, die an außergewöhnliche Bedingungen geknüpft ist bzw mit außergewöhnlichen Maßnahmen einhergeht, zählt nicht zur ordentlichen Verwaltung iSd § 14 Abs 1 Z 1 WEG 1975. Entscheidungstexte 5 Ob 255/03s Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 255/03s ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §18 Abs1 Z1WEG 2002 §21 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z5
Rechtssatz: Danach, ob die zum Verwalter bestellte Person zugleich auch Miteigentümerund Wohnungseigentümer der Liegenschaft ist, unterscheiden § 14 Abs 1 Z 5 WEG 1975 (§ 28 Abs 1 Z 5 WEG 2002) oder § 18 Abs 1 Z 1 WEG 1975 (§ 21 Abs 1 Z 1 WEG 2002) nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 315/03i Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §834WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dass Miteigentümern, die bereits auf eigene Kosten einen Fenster- und Türentausch durchgeführt haben, der Aufwand zu Lasten der Rücklage refundiert werden soll, ist nicht mehr dem Begriff jener rechtlichen oder tatsächlichen Verwaltungsmaßnahmen zu unterstellen, die sich im gewöhnlichen Lauf der Dinge (einer Erhaltungsarbeit) als notwendig und zweckmäßig erweis... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §523 AWEG 1975 §14 Abs1 Z6WEG 1975 §22WEG 2002 §28 Abs1 Z7WEG 2002 §36
Rechtssatz: Die unmittelbare Erzwingung von Bestimmungen einer Hausordnung ist nicht vorgesehen. Verstöße gegen die Hausordnung sind nur mittelbar sanktioniert, im Bereich des Wohnungseigentums vor allem durch die Möglichkeit einer Ausschlussklage nach § 22 WEG 1975 bzw § 36 WEG 2002 sowie über Leistungs- und Unterlassungsklagen, wie sie dem Eigentümer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §523 AWEG 1975 §14 Abs1 Z6WEG 1975 §22WEG 2002 §28 Abs1 Z7WEG 2002 §36
Rechtssatz: Die unmittelbare Erzwingung von Bestimmungen einer Hausordnung ist nicht vorgesehen. Verstöße gegen die Hausordnung sind nur mittelbar sanktioniert, im Bereich des Wohnungseigentums vor allem durch die Möglichkeit einer Ausschlussklage nach § 22 WEG 1975 bzw § 36 WEG 2002 sowie über Leistungs- und Unterlassungsklagen, wie sie dem Eigentümer ... mehr lesen...