Begründung: 1.1. Die Antragsgegner sehen ein Abweichen der Vorinstanzen von bestehender höchstgerichtlicher Rechtsprechung, weil ihnen gemäß § 6 Abs 1 MRG die Färbelung der gesamten Außenfassade als Folgearbeit nach der Sanierung beschädigter Bereiche des Außenputzes aufgetragen worden sei; dies widerspreche dem Grundgedanken der Entscheidung 1 Ob 228/00m. Die Entscheidung 5 Ob 83/06a sei nicht einschlägig, weil diese Folgearbeiten im Innenbereich eines Bestandobjekts betroffen h... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrt ein Wohnungseigentümer gemäß § 30 Abs 1 Z 1 WEG die Durchsetzung von bereits einige Jahre zurückliegenden Mehrheitsbeschlüssen über eine Gebäudesanierung, in der unter anderem eine Fassadensanierung ohne Vollwärmedämmung enthalten war. Inzwischen hat sich ein erheblicher Teil der Wohnungseigentümer für eine Fassadensanierung mit Vollwärmeschutz unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Förderung hiefür entschlossen. Ein dem... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs4 Satz2WEG 2002 §24 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z3
Rechtssatz: Aus § 20 Abs 4 Satz 2 WEG 2002 ist keine Verpflichtung des Verwalters abzuleiten, bei Einholung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm vorliegenden Anbote zum Gegenstand der Abstimmung zu machen. Entscheidungstexte 5 Ob 186/08a Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Villach. Die verfahrensbeteiligte B***** GmbH (im Folgenden: Hausverwalterin) verwaltet diese Liegenschaft. Die Hausverwalterin lud sämtliche Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung am 22. Mai 2007, bei der als Tagesordnungspunkt „Erneuerung Außenfenster und Balkontüren" behandelt wurde. Die Hausverwalterin hatte für die Eigentümerversammlung einen Sani... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Villach. Die verfahrensbeteiligte B***** GmbH (im Folgenden: Hausverwalterin) verwaltet diese Liegenschaft. Die Hausverwalterin lud sämtliche Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung am 22. Mai 2007, bei der als Tagesordnungspunkt „Erneuerung Außenfenster und Balkontüren" behandelt wurde. Die Hausverwalterin hatte für die Eigentümerversammlung einen Sani... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs4 Satz2WEG 2002 §24 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z3
Rechtssatz: Aus § 20 Abs 4 Satz 2 WEG 2002 ist keine Verpflichtung des Verwalters abzuleiten, bei Einholung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm vorliegenden Anbote zum Gegenstand der Abstimmung zu machen. Entscheidungstexte 5 Ob 186/08a Entscheidung... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs4 Satz2WEG 2002 §24 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z3
Rechtssatz: Aus § 20 Abs 4 Satz 2 WEG 2002 ist keine Verpflichtung des Verwalters abzuleiten, bei Einholung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm vorliegenden Anbote zum Gegenstand der Abstimmung zu machen. Entscheidungstexte 5 Ob 186/08a Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter in dem im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Haus ***** in *****. Im gegenständlichen Haus besteht eine Aufzugsanlage, die Personen lediglich hinauf befördert, nicht aber wieder herunter. Die Aufzugsanlage ist störungsfrei in Betrieb. Sie ist funktionsfähig und steht nicht im Widerspruch zu baubehördlichen Bestimmungen. Allerdings entspricht ein solcher Personenaufzug nicht mehr dem heute üblichen technischen Standard. Fallweise Störung... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Erstantragsgegnerin waren ursprünglich je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****. Mit Kaufvertrag vom 6. Juli 2004 veräußerte der Antragsteller 810/1900-tel seiner insgesamt 950/1900-tel Anteile an die Erstantragsgegnerin. Bereits anlässlich des Kaufvertragsabschlusses äußerte die Erstantragsgegnerin gegenüber dem Antragsteller den Wunsch, die Verwaltung des gegenständlichen Hauses zu übernehmen, was der Antragsteller ablehnte. Darau... mehr lesen...
Begründung: Antragsgegner und Antragsteller sind jeweils Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Erstantragsgegnerin ist unter anderem Miteigentümerin von 1440/140190-tel Anteilen verbunden mit dem Wohnungseigentum an W8 im Haus II im dritten und letzten Stock. Sie beabsichtigt, an der Straßenseite des Hauses II einen Personenaufzug mit Ausstieg nur im Erdgeschoß und im dritten Stock für ihren ausschließlich eigenen Gebrauch bei Übernahme sämtlicher Kosten für ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt als Wohnungseigentümer eines ebenerdig gelegenen, als „Geschäftslokal" gewidmeten Objekts die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu diversen baulichen Änderungen am Objekt gerichtlich zu ersetzen sowie die Widmungsänderung als gastgewerbliches Vereinslokal laut behördlichem Bescheid zu genehmigen. Die Arbeiten wurden bereits durchgeführt, der Betrieb aufgenommen. Im Haus befindet sich bereits seit seiner Errichtung ein Gastgewerbebetrie... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer als „Verwalterbestellung" übertitelten, mit 20. 6. 2007 datierten und beglaubigt sowohl von der Miteigentümerin Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft N***** Gesellschaft m.b.H. als auch der Verwalterin A***** Immoblientreuhand Gesellschaft m.b.H. unterfertigten Urkunde begehrte die Antragstellerin die Ersichtlichmachung ihrer Bestellung zum Verwalter der Liegenschaft. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, zur Verwalterbes... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensparteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Das Objekt besteht lediglich aus 4 Eigentumswohnungen. Am 10. 5. 2002 kündigten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine damals bestehende Fremdverwaltung per 31. 8. 2002 auf. In einer Eigentümerversammlung vom 13. 4. 2002 beschlossen sie, zur Kosteneinsparung die Hausverwaltung künftig selbst zu übernehmen. Dabei erklärte sich die Zweitantragsgegnerin b... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Objekts T***** in 5020 Salzburg, wobei die Antragstellerinnen zusammen über 30,8 % der Anteile verfügungsberechtigt sind. Im Jahr 1995 wurde der mit dem Immobilienbüro B***** GmbH bestehende Hausverwaltungsvertrag für das Haus T***** aufgekündigt. Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses übernahm die Erstantragstellerin gemeinsam mit der Erstantragsgegnerin die Verwaltung der Liegenschaft. Dabei beschränkte s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragsteller Johann P*****, vertreten durch Dr. Martin Leitner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Rudolf M*****, 2. Maria R*****, 3. Franz G*****, 4. Gernot F*****, 5. Christine D*****, 6.... mehr lesen...
Begründung: Zu 1. In der unrichtigen Annahme, der Antragsteller habe in der mündlichen Verhandlung vom 25. 3. 2004 keine Zustellung einer Protokollabschrift beantragt, wurde das Protokoll übertragen und zu den Akten genommen. Tatsächlich hatte der Antragsteller aber die Zustellung einer Protokollabschrift begehrt. Erst am 21. 1. 2005 erfolgte über Begehren des Antragstellers eine Zustellung der Protokollabschrift an ihn. Innerhalb von drei Tagen, nämlich am 24. 1. 2005, erhob diese... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1WEG 2002 §52 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Durchführung von Erhaltungsarbeiten fällt in die Kompetenz der Eigentümergemeinschaft, die dabei von ihrem Verwalter vertreten wird. Da die Eigentümergemeinschaft nicht Partei des allein zwischen den Wohnungseigentümern abzuführenden Verfahrens nach § 30 Abs 1 Z 1 iVm § 52 Abs 1 Z 3 WEG 2002 ist, kann weder gegen die Eigentümergemeinschaft noch g... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf dem Grundstück sind vier aneinander gebaute Wohnhäuser mit den Anschriften B*****straße 8, 10, 12 und 14 errichtet. Die Antragsteller begehrten zuletzt unter Hinweis darauf, dass die Gebäude mit der Anschrift B*****straße 8, 10 und 12 bereits entsprechend saniert worden seien, die Durchführung von Erhaltungsarbeiten am Gebäude 14, nämlich eine Fassadendämmung inklusive Putzfärbung und... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1WEG 2002 §52 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Durchführung von Erhaltungsarbeiten fällt in die Kompetenz der Eigentümergemeinschaft, die dabei von ihrem Verwalter vertreten wird. Da die Eigentümergemeinschaft nicht Partei des allein zwischen den Wohnungseigentümern abzuführenden Verfahrens nach § 30 Abs 1 Z 1 iVm § 52 Abs 1 Z 3 WEG 2002 ist, kann weder gegen die Eigentümergemeinschaft noch g... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind drei selbständige Wohnhäuser mit zwei getrennten Tiefgaragen und drei unterschiedlichen Grundstücksadressen errichtet. Bauträger war die nunmehrige Antragstellerin und gegenwärtige Liegenschaftsverwalterin. Sie ist zu 2795/5900-Anteilen (oder zu 47,37 %) Miteigentümerin der Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an insgesamt 34 Wohnungen verbunden ist. Die Antragsgegner und die weiteren Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2 IId3WEG 2002 §18 Abs1WEG 2002 §28 Abs1
Rechtssatz: Bei der Erhaltung eines Servitutsweges, der eine Wohnungseigentumsanlage mit dem öffentlichen Wegenetz verbindet, handelt es sich um eine Angelegenheit der Verwaltung. Gleiches gilt für die Entfernung von Schnee, der im Zuge der Schneeräumung neben dem Weg auf dem dienenden Grundstück gelagert wurde. In beiden Fällen kommt der Eigentümergemeinschaft die passive Klagslegiti... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Dr. Adrian H*****, vertreten durch Pascher & Schostal Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Anita K*****, 2. Ioan (Johann) H*****, 3. Dr. Heinz D*****, 4. Dr. Adelhe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Waltraud M*****, vertreten durch Fritsch Kollmann Partner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die Antragsgegner 1. Edda Gudrun R*****, 2. Sabine O*****, 3. Johann G*****, 4. Margit G*****, 5. K... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****, H*****straße 32-34/J*****straße 19-21. Die Antragstellerin begehrte die Durchführung von Erhaltungsarbeiten (§§ 28 Abs 1 Z 1, 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002), nämlich 4 Fenster ihrer Wohnung (1 Küchen- und 1 Schlafzimmerfenster jeweils hofseitig sowie 1 Arbeitsraum- und 1 Arbeitszimmerfenster jeweils straßenseitig) gegen neue, dem jetzigen Stand der Technik entsprechende Wärme- und Schallschutzfenster auszutau... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §24WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §28 Abs1WEG 2002 §52 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Mehrheit kann im Bereich der ordentlichen Verwaltung einen, wenn auch anfechtbaren oder angefochtenen Mehrheitsbeschluss durchsetzen. Die im Anfechtungsverfahren zu klärenden Fragen sind diesem vorbehalten und nicht als Vorfragen zu beurteilen. Nur jene Fragen, die für das rechtswirksame Zustandekommen im Sinn des § 24 Abs 1 WEG erforderlich sind, müssen ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1WEG 2002 §18 Abs2WEG 2002 idF WRN 2006 §18 Abs3WEG 2002 §19WEG 2002 §20WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Das Konzept des Vertretungsrechts des § 18 Abs 2 WEG 2002 beziehungsweise § 18 Abs 3 WEG 2002 idF WRN 2006 ist im Grunde zwar als abschließende Regelung zu verstehen. Die Möglichkeit einer Beauftragung (Bevollmächtigung) eines Dritten beziehungsweise eines Wohnungseigentümers durch... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren zur Zeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 53 AußStrG) die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1243 Grundbuch ***** (Liegenschaftsadresse *****). Zu diesem Zeitpunkt war beim Erstgericht zu 30 Nc 5/02y ein Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Verwalters und zu 30 Nc 1/05i ein Antrag auf Bestellung eines Verwalters anhängig. Beide Verfahren waren damals noch nicht rechtskräftig erledigt. Die Parteien waren zur Zeit der erstinstanzlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1WEG 2002 §18 Abs2WEG 2002 idF WRN 2006 §18 Abs3WEG 2002 §19WEG 2002 §20WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Das Konzept des Vertretungsrechts des § 18 Abs 2 WEG 2002 beziehungsweise § 18 Abs 3 WEG 2002 idF WRN 2006 ist im Grunde zwar als abschließende Regelung zu verstehen. Die Möglichkeit einer Beauftragung (Bevollmächtigung) eines Dritten beziehungsweise eines Wohnungseigentümers durch... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §29WEG 2002 §30 Abs1 Z1WEG 2002 §35
Rechtssatz: Arbeiten, die der Behebung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, sind als privilegierte Arbeiten grundsätzlich auch im Anwendungsbereich des § 28 Abs 1 Z 1 WEG unabhängig von der Höhe der damit verbundenen Kosten durchzuführen. Nur dann, wenn die Maßnahme nicht mehr als Erhaltungsmaßnahme qualifiziert werden kann, weil d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Die Antragsteller repräsentieren insgesamt 24,37 % der Miteigentumsanteile. Auf der Liegenschaft sind zwei Gebäude errichtet, ein Vorder- und ein Hintertrakt, an welchen gemeinsam Wohnungseigentum begründet ist. Aufgrund einer durchgeführten Aufstockung des Hintertrakts kam es zu massiven Setzungsschäden, die im Februar 2005 an den Außenwänden des Hofquertrakts durch vertikal... mehr lesen...