Entscheidungen zu § 17 Abs. 2 WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

214 Dokumente

Entscheidungen 211-214 von 214

RS OGH 1979/12/11 5Ob41/79

Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine vor Rechnungslegung gewährte Belegeinsicht erschöpft nicht das erst nach Rechnungslegung voll wirksame Belegeinsichtsrecht des Wohnungseigentümers. Entscheidungstexte 5 Ob 41/79 Entscheidungstext OGH 11.12.1979 5 Ob 41/79 Veröff: SZ 52/180 = MietSlg 31532(41) European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1979

RS OGH 1979/5/28 5Ob17/79, 5Ob12/85, 5Ob1049/92, 5Ob108/93, 5Ob109/93, 5Ob2063/96k

Norm: ABGB §1012WEG §17 Abs2 Z1
Rechtssatz: 1. Die Rechnungslegungspflicht besteht zwingend (§ 17 Abs 3 WEG 1975 in Verbindung mit § 1012 ABGB) jedem Miteigentümer gegenüber. 2. Bloße öffentliche Auflage zur Einsicht genügt nach § 17 Abs 2 Z 1 WEG 1975 anders als nach § 12 Abs 2 Satz 3 MG nicht. 3. Es genügt, jedem Miteigentümer ein Exemplar der bloß einmal für das gesamte Objekt auszuarbeitenden Rechnungslegung zu übermitteln. Der mit der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1979

TE OGH 1979/5/28 5Ob17/79

Am 30. November 1977 gab der Antragsteller als Wohnungseigentümer vor dem Erstgericht den Antrag zu Protokoll, die Antragsgegnerin als Verwalterin des Hauses dazu zu verhalten, ihm für die Jahre 1975 und 1976 ordentliche Rechnung zu legen. Die Antragsgegnerin beantragte die Abweisung des Antrages, weil sie ohnehin halbjährlich Rechnung lege, sämtliche Originalbelege samt den dazugehörigen Verrechnungsunterlagen in der Hausbesorgerwohnung des Hauses zur Einsicht auflege und dies stet... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.05.1979

RS OGH 1979/01/16 5Ob25/78

Rechtssatz: Ist lediglich zwischen dem Verwalter und einem Miteigentümer strittig, ob der Verwalter seiner im § 17 Abs 2 Z 1 WEG normierten Rechnungslegungspflicht durch die Auflage der Abrechnung zur Einsicht für alle Miteigentümer in der Hausbesorgerwohnung nachkommt oder ob er verpflichtet ist, je ein Exemplar der Abrechnung jedem Miteigentümer zu übermitteln, werden die rechtlichen Interessen der übrigen Miteigentümer nicht berührt und sind sie daher auch nicht nach § 26 Abs 2 Z 1 WEG ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1979

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