Norm: WEG 1975 §1 Abs1
Rechtssatz: Die mit der
Begründung: von Wohnungseigentum verbundene Übertragung der ausschließlichen Nutzungsbefugnisse an einem bestimmten Objekt lässt die korrespondierenden gemeinschaftlichen Verwaltungsbefugnisse auf den Wohnungseigentümer übergehen. Nach redlicher Verkehrsübung ist anzunehmen, dass sich die Partner eines Wohnungseigentumsvertrages im Zuge der gegenseitigen Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte au... mehr lesen...
Norm: EO §156 IICEO §156 IIFWEG §1 Abs1WEG §7 Abs1
Rechtssatz: Werden zwei Wohnungseigentumseinheiten eines Verpflichteten versteigert, denen Miteigentumsanteile an ein und derselben Liegenschaft zugrunde liegen, so kann durch deren Zuschlag an verschiedene Ersteher nicht ein Austausch jener Räumlichkeiten stattfinden, auf die sich das jeweils ausschließliche dingliche Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers einer bestimmten Einheit bezieht. ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs3WEG 1975 §1 Abs1 Satz1WEG 1975 §13 Abs1WEG 1975 §20 Z1
Rechtssatz: Die Mietzinserträgnisse des Wohnungseigentumsobjekts stehen allein dem ausschließlich am Objekt nutzungsberechtigten Wohnungseigentümer zu. Die Wohnungseigentumsbegründung verleiht die Legitimation nicht nur zur Ausübung von Gestaltungsrechten, sondern auch zur Geltendmachung von Erträgnissen (ausschließliches Nutzungsrecht) aus einem bestehenden Bestandverhäl... mehr lesen...
Norm: WEG §1 Abs1WEG §1 Abs2
Rechtssatz: Die Selbständigkeit einer Wohnung (eines Abstellplatzes) ist gewährleistet, wenn der Zugang (die Zufahrt) durch eine immerwährende Dienstbarkeit, die über eine benachbarte, im Eigentum eines Dritten stehende Liegenschaft führt, sichergestellt wird. Entscheidungstexte 6 R 353/98y Entscheidungstext LG Ried 27.10.1998 6 R 353/98y ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B2ABGB §1120 BbMRG §2 Abs1WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §13c Abs1
Rechtssatz: Wenn nach Abschluß des Mietvertrages Wohnungseigentum am fraglichen Mietobjekt begründet wird, so ist jedenfalls die Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentümer zur Kündigung des Mietvertrages legitimiert. Es kann jedoch auch der Wohnungseigentümer des Mietobjekts allein kündigen, wenn nach dem hypothetischen Parteiwillen aller Miteigentümer und Wohnu... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 AABGB §364 Abs2 B2WEG 1975 §1 Abs1
Rechtssatz: Der gesetzliche Abwehranspruch nach § 364 Abs 2 ABGB steht dem Wohnungseigentümer (unter den dort genannten Voraussetzungen) nur bei Immissionen zu, die durch eine nicht verkehrsübliche oder nicht der vertraglichen Sonderbeziehung entsprechende Nutzung des Nachbarobjektes hervorgerufen werden (zB wiederholtes Musizieren zur Nachtzeit oder mit großer Lärmentwicklung verbundenes ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BbMRG §2 Abs1WEG 1975 §1 Abs1
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer hat aufgrund seines ausschließlichen Nutzungsrechtes und Verfügungsrechtes das Recht zur Kündigung auch dann, wenn er den Mietvertrag über die Wohnung nicht selbst abgeschlossen hat, sondern gemäß § 1120 ABGB bzw § 2 Abs 1 MRG in diesen eingetreten ist. Entscheidungstexte 5 Ob 44/98a Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 AaABGB §1120 DABGB §1394MRG §2MRG §12a Abs3WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §2 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Fortbestand des Mietverhältnisses mit den Miteigentümern der Liegenschaft bedeutet nicht, daß der Wohnungseigentümer nicht befugt ist, jene Rechte aus dem Mietverhältnis allein geltend zu machen, die ihm auf Grund seiner besonderen Rechtsposition zukommen. Der Wohnungseigentümer kann, auch wenn er nur Mitvermieter ist, alle jene Recht... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §1 Abs4WEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 1975 §2 Abs2 Halbsatz2
Rechtssatz: 1. Kein Wohnungseigentümer kann gezwungen werden, an einem schon von vornherein nichtigen Geschäft mitzuwirken. Soll beispielsweise Wohnungseigentum an einem Objekt begründet werden, dem die in § 1 Abs 1 WEG 1975 geforderte Selbständigkeit fehlt, oder an Teilen der Liegenschaft, die der allgemeinen Benützung zu dienen haben (§ 1 Abs 4 WEG) 1975), dar... mehr lesen...