Entscheidungen zu § 46b MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

RS OGH 2013/2/14 5Ob174/12t, 5Ob66/19w

Norm: MRG §46 Abs2MRG §46b
Rechtssatz: § 46 Abs 2 MRG normiert die Voraussetzungen und die maximale Erhöhung („bis zu dem ... Betrag“) als gesetzliche Grundlage des Erhöhungsanspruchs des Vermieters. Zur Effektuierung dieses Rechts bedarf es nach der ausdrücklichen Anordnung des durch das 3. WÄG BGBl 1993/800 eingefügten § 46b MRG einer schriftlichen Aufforderung (Anhebungsbegehren), die die Höhe des angehobenen Hauptmietzinses und dessen Bere... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.2013

TE OGH 2009/7/7 5Ob7/09d

Begründung: Die Vermieterin stellte einen auf § 46a Abs 3 MRG gestützten, ausreichend präzisierten und mit 28. November 2005 datierten (Eventual-)Antrag bei der Schlichtungsstelle, es möge festgestellt werden, dass der angemessene Hauptmietzins für das von den Antragsgegnern gemietete Geschäftslokal wegen Verpachtung ab 1983 per Jänner 2006 2.567,55 EUR wertgesichert nach dem VPI 1976, 5%-ige Schwelle, betrage und sie zur Anhebung des bisherigen Hauptmietzinses in 15 Schritten auf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.2009

RS OGH 2003/1/21 5Ob302/02a

Norm: MRG §16 Abs4MRG §46 Abs2MRG §46b
Rechtssatz: Die in § 16 Abs p4 MRG geforderte schriftliche Bekanntgabe der für den Lagezuschlag maßgeblichen Umstände ist mit dem Zeitpunkt des Anhebungsbegehrens gemäß § 46b MRG befristet. Eine spätere Bekanntgabe ist nicht mehr hinreichend. Entscheidungstexte 5 Ob 302/02a Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob 302/02a ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.2003

TE OGH 2003/1/21 5Ob302/02a

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.01.2003

RS OGH 2003/1/21 5Ob302/02a, 1Ob129/14y

Norm: MRG §46b
Rechtssatz: Aus dem in § 46b MRG verwendeten Begriff "sein Anhebungsbegehren" ist abzuleiten, dass der Gesetzgeber nur ein einziges Anhebungsbegehren im Auge hatte, wenn nicht ein Fall schrittweiser Anhebung nach § 46a Abs 2 bis 4 MRG vorliegt. Im Anhebungsbegehren liegt ein den Mietvertrag änderndes Gestaltungsrecht des Vermieters. Durch die Ausübung dieses Rechtes wird jedenfalls die Höhe des begehrten Mietzinses festgesetzt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.2003

RS OGH 2002/6/11 5Ob124/02z, 5Ob302/02a, 5Ob174/12t, 1Ob129/14y, 1Ob53/15y

Norm: MRG §46 Abs2MRG §46b
Rechtssatz: Die Einfügung des § 46b MRG hat nichts an den materiellen Anspruchsvoraussetzungen des Anhebungsrechts des Vermieters, insbesondere der Möglichkeit einer rückwirkenden Geltendmachung geändert. Der Anhebungsanspruch des Vermieters entsteht schon durch den Eintritt in den Mietvertrag. Die Regelung des § 46b MRG ist bloß eine Vorschrift über die Fälligstellung der Forderung des Vermieters. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2002

TE OGH 2002/6/11 5Ob124/02z

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.2002

RS OGH 2001/10/18 2Ob52/01p

Norm: MRG §46b
Rechtssatz: Ist die Gesamtfläche des Bestandobjektes nicht strittig und die jährliche Erhöhung des Hauptmietzinses im Rahmen einer "Fünfzehntelanhebung" jeweils gleich, dann ist die Angabe von Größe und Art der Berechnung in den Anhebungsschreiben der Folgejahre nicht unbedingt erforderlich, um die jeweils laufenden Mietzinserhöhungen zu bewirken. Entscheidungstexte 2 Ob 52/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.10.2001

TE OGH 2001/10/18 2Ob52/01p

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.10.2001

Entscheidungen 1-9 von 9

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten