Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs3 Z22MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung erst gestellt, nachdem der Hauptantrag bei der Schlichtungsstelle anhängig gemacht worden ist, gilt dieser im Sinne des § 40 Abs 2 MRG als - ohne Rücksicht auf das sonst erforderliche Verstreichen der Dreimonatsfrist - von der Schlichtungsstelle abgezogen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §40 Abs1MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Durch die Abziehung von der Schlichtungsstelle an das Gericht wird im Zweifel das gesamte bei der Schlichtungsstelle anhängige Verfahren bei Gericht anhängig, die Schlichtungsstelle hat, sobald das Begehren bei Gericht eingebracht wurde, das Verfahren einzustellen. Nur ausnahmsweise, bei ausdrücklicher Abziehung nur eines Teils des Antrags oder aber bei ihrem Wesen nach voneinander unabhängigen Anträge... mehr lesen...
Norm: MRG §40 Abs1MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Im Fall des Antrages gemäß § 40 Abs 2 MRG ist eine Zurücknahme der Anrufung des Gerichts im Gesetz nicht vorgesehen. Der Antrag gemäß § 40 Abs 2 MRG beendet das Verfahren vor der Gemeinde; damit wird das Gericht für das Verfahren über den Antrag gemäß § 37 MRG endgültig zuständig. Eine Beendigung des Verfahrens durch Parteidisposition ist dann nur mehr durch Rücknahme des das Verfahren einleitenden Rec... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs2MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Ist der Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten gemäß § 6 Abs 1 MRG durch die Schlichtungsstelle erlassen worden, liegt im an das Gericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Zangsverwaltung die Anrufung des Gerichtes. Die Zangsverwaltung aufgrund eines Auftrages der Schlichtungsstelle, dem nicht entsprochen wurde, kann daher auch unmittelbar bei Gericht beantragt werden. En... mehr lesen...
Norm: MRG §40 Abs2MRG §40 Abs3
Rechtssatz: Durch § 40 Abs 2 Satz 2 MRG ist klargestellt, daß die Ausstellung der in § 40 Abs 3 MRG erwähnten Bestätigung der Schlichtungsstelle noch nicht die Einstellung des Verfahrens bedeutet. Das Verfahren ist vielmehr erst dann einzustellen, wenn das betreffende Begehren bei Gericht eingebracht wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 368/97x Entscheidungstext... mehr lesen...