Entscheidungen zu § 31 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-35 von 35

RS OGH 1986/2/20 7Ob513/86, 8Ob1503/89 (8Ob1504/89), 1Ob505/93, 10Ob2073/96t

Norm: MRG §30 Abs2 Z6 EMRG §30 Abs2 Z7 EMRG §31
Rechtssatz: Liegt der Kündigungstatbestand nicht hinsichtlich des ganzen Bestandobjektes vor, so trifft bei Kündigung eines Teils den Vermieter die Behauptungslast und Beweislast, daß keine einheitliche Bestandsache vorliege. Entscheidungstexte 7 Ob 513/86 Entscheidungstext OGH 20.02.1986 7 Ob 513/86 Veröff: MietSlg XXXVIII/10 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1986

RS OGH 1986/2/20 7Ob513/86

Norm: MRG §30 Abs2 Z6 EMRG §30 Abs2 Z7 EMRG §31
Rechtssatz: Der Umstand, daß kein räumlicher Zusammenhang zwischen mehreren in Bestand gegebenen Objekten besteht, weist noch nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Einheit dieser Objekte hin. Ebensowenig kann daraus, daß sie technisch keine Einheit bilden, auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Einheit geschlossen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1986

RS OGH 1977/1/18 5Ob663/76, 7Ob513/86

Norm: MG §19 Abs2 Z13 AMG §19 Abs2 Z14 AMG §22 Abs1 AMRG §31
Rechtssatz: Bei einem gemischten Bestandobjekt ist mangels eines weiteren Zusammenhanges zwischen Wohnräumen und Geschäftsräumen die Kündigung eines Teiles des solcherart teilbaren Bestandvertrages zulässig (= Keine Teilkündigung!). Entscheidungstexte 5 Ob 663/76 Entscheidungstext OGH 18.01.1977 5 Ob 663/76 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1977

TE OGH 1950/3/1 3Ob70/50

Die Kläger kundigten den der Beklagten vermieteten Bestandgegenstand, bestehend aus Zimmer, Küche und Geschäftslokal, unter Geltendmachung des Kündigungsgrundes des § 19 Abs. 2 Z. 13 MietG. mit der Begründung: auf, das Geschäftslokal werde nicht zu regelmäßiger geschäftlicher Betätigung verwendet. Das Prozeßgericht erkannte die Kündigung für rechtswirksam. Es stellte fest, daß das gesamte Bestandobjekt mit einem einheitlichen Mietvertrag der Beklagten vermietet und vereinbart worden ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.03.1950

RS OGH 1950/3/1 3Ob70/50, 6Ob281/59, 1Ob37/62, 7Ob331/62, 8Ob120/63, 6Ob153/73, 5Ob663/76, 7Ob513/86

Norm: MG §19 Abs2 Z13 AMG §22 BMRG §31
Rechtssatz: Wurden eine Wohnung und ein damit in unmittelbarer Verbindung stehendes Geschäftslokal mit einheitlichem Mietvertrag in Bestand genommen und benützt der Mieter nur die Wohnräume, nicht aber den Geschäftsraum zur regelmäßigen geschäftlichen Betätigung, so ist aus dem Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 13 MG in der Regel nur eine Teilkündigung in Ansehung des Geschäftslokales zulässig, es sei denn,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1950

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