Begründung: Der Beklagte ist Herausgeber der Zeitschrift "K***** Magazin". In der Ausgabe 6/Jänner 1998 wurden mehrere Fotos veröffentlicht, die die A*****gesellschaft mbH & Co KG hergestellt hatte. Beim Großteil der Fotos war der Lichtbildhersteller nicht angegeben; bei zwei Hochzeitsfotos war "Fotos: Jo Mei" vermerkt; bei der Aufnahme eines Golfhotels "Concept Studio 7". Mit Schreiben vom 8. 1. 1998 forderte der Kläger die Beklagte auf, sich rechtsverbindlich zu verpflic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung beseitigt das Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten und ihm damit all das zu bieten, was er durch ein seinem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil erlangen könnte, regelmäßig die Wiederholungsgefahr (SZ 67/60 mwN). Auch hier kommt es jedoch darauf an, ob dem Verhalten des Verletzers nach der Beanst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitkläger ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Erstklägerin. In der Ausgabe der Tageszeitung "Kurier" vom 16.2.1994 erschien auf Seite 8 der vom Erstbeklagten verfaßte und gezeichnete Artikel: Die Kläger begehrten, die Beklagten zur Unterlassung, zum Widerruf und zur Veröffentlichung des Widerrufs einer ganzen Reihe von in diesem Artikel enthaltenen, nach ihrem Vorbringen wahrheitswidrigen ehrenbeleidigenden und rufschädigenden, hins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Salzburg. Der Beklagte ist Geschäftsführer und Gesellschafter der K***** GmbH, welche ihrerseits persönlich haftende Gesellschafterin der K***** GmbH & Co KG ist. Die KG betreibt das in Gerichtsnähe situierte Restaurant K*****. Über Auftrag des Beklagten sandte seine Freundin Faxmitteilungen an eine große Zahl von Rechtsanwälten in S*****, darunter auch an den Kläger. Darin wurde auf die Öffnungszeiten des Lokals, die angeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem vom Kläger gegen den Beklagten zu 2 Cg 20/94i des Erstgerichtes aus den Anspruchsgründen der Rufschädigung und Ehrenbeleidigung angestrengten Verfahren erließ der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung (4 Ob 6/93). Dem Beklagte wurde für die Dauer des Rechtsstreites verboten, Äußerungen des Inhalts, der Kläger: 1. stehe mit jemandem in Partnerschaft, der schwerstens belastet sei und mache mit diesem gemeinsame Sache, 2. komme aus dem Fi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen einer an 100 bis 200 Adressaten gerichteten Werbeaussendung übermittelte der Beklagte der Klägerin einen Werbetext mittels Telefax, wobei die Klägerin insgesamt drei Mitteilungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erhielt. Vor ihrer Absendung bestand zwischen den Streitteilen kein Geschäftskontakt. Der Geschäftsführer der Klägerin hatte den Beklagten auch nicht um Übersendung von Werbematerial ersucht. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger übt das Schlosserhandwerk in L***** und in W***** aus. Eine seiner Haupttätigkeiten ist das Herstellen von Schlüsseln. Die Beklagte betreibt in verschiedenen Standorten "P*****Märkte". Sie verfügt über eine Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Kleinhandel, sowie über eine Gewerbeberechtigung für das Kraftfahrzeugtechnikergewerbe (früher: Kraftfahrzeugmechanikergewerbe). Zum Zeitpunkt der Klagseinbringung verfügte die... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 25 UWG Verweisungen: Zum Veröffentlichungsbegehren als Nebenforderung im Sinn des § 54 Abs 2 JN siehe dort und zu § 502 Abs 3 Da2 ZPO European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102685 Dokumentnummer JJR_19960919_OGH0002_000UWG00025_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIABGB §1330 BIVUWG §7 HUWG §25
Rechtssatz: Auch bei Kumulierung mehrerer auf § 1330 ABGB gestützter Ansprüche (hier: Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs) beseitigt das nur zum Unterlassungsanspruch gestellte Anbot des Beklagten zum Abschluss eines Vergleiches die Vermutung der Wiederholungsgefahr, es sei denn, der Kläger weist besondere
Gründe: nach, dass die Wiederholungsgefahr trotz Vergleichsanbots weit... mehr lesen...
Norm: NO §3UWG §25
Rechtssatz: Kein Anspruch auf Veröffentlichung eines vollstreckbaren Notariatsaktes über eine Unterlassungsverpflichtung. Entscheidungstexte 4 Ob 28/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 28/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070874 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: UWG §25ZPO §43
Rechtssatz: Die Klägerin, welche ihr Unterlassungsbegehren - nach der eigenen Bewertung - um 2/3 eingeschränkt hat, ist zu zwei Drittel unterlegen. Das muss aber zwingend auch für das Veröffentlichungsbegehren gelten, weil ja von der Veröffentlichung der stattgebende
Spruch: erfasst wird, so dass dessen geringerer Wert auf die Bewertung des Veröffentlichungsbegehrens durchzuschlagen hat. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §1293ABGB §1304 A1UWG §2 BUWG §16UWG §25
Rechtssatz: Käme die Aufklärung des Publikums durch die Urteilsveröffentlichung zu spät, so sind dem Mitbewerber, der der Öffentlichkeit von der Unrichtigkeit einer Werbebehauptung Mitteilung gemacht hat, um einen naheliegenden Schaden zu verhindern, die zweckmäßigen Kosten dieser Mitteilung als Rettungsaufwand zu ersetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...