Norm: UWG §2 D9
Rechtssatz: Nimmt ein Gewerbetreibender als Verkäufer von Waren in sein Webangebot auch Produkte auf, die - gemessen am sonstigen Inhalt der Website - unvollständig beschrieben und jedenfalls nicht lieferbar sind, und täuscht er damit eine aus der Angebotsvielfalt abzulesende besondere Leistungsfähigkeit vor, so ist dieses Verhalten geeignet, einen nicht unbeträchtlichen Teil der im Wettbewerb umworbenen Verkehrskreise zu weiter... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2c
Rechtssatz: Wird mit einer künftigen Spitzenstellung geworben und wird in der Werbung nicht begründet, warum der Werbende von Anfang an eine erhebliche und stetige Spitzenstellung haben werde, so ist die Irreführungseignung zu bejahen. Denn mit der Behauptung einer zukünftigen Spitzenstellung wird auch suggeriert, dass es dafür objektive Grundlagen gibt. Ist das Publikum mangels Nennung nicht in der Lage, diese Grundlagen nach... mehr lesen...
Norm: PrAG §1 Abs1 Z3UWG §2 D4
Rechtssatz: Vor Einführung der Bruttoauszeichnungspflicht war es für Fluglinien zulässig, Flugbeförderungen mit dem reinen Flugpreis zu bewerben, sofern die Ankündigung nicht irreführend war, also etwa deutlich darauf hingewiesen wurde, dass zum Flugpreis noch bestimmte Zuschläge verrechnet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 13/06z Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D9
Rechtssatz: Die Rechtsprechung zur Irreführung über die Vorratsmenge ist auf die Werbung von Fluggesellschaften für Billigtickets sinngemäß anzuwenden. Zur Irreführung geeignet ist eine solche Werbung immer dann, wenn der Vorrat (= das Dienstleistungsangebot) nicht ausreicht, um die zu erwartende Nachfrage zu decken, das heißt, übertragen auf die Ticketwerbung von Fluggesellschaften, wenn weniger Flugplätze zu günstigen Tarifen ... mehr lesen...