Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 ff C2d4AußStrG idF WGN 1989 §14 ff C4AußStrG §229 ffEheG §81EheG §98
Rechtssatz: Auch für das Aufteilungsverfahren nach §§ 229 ff AußStrG gilt seit der WGN 1989 infolge der Aufhebung des § 232 AußStrG das Revisionsrekursrecht nach §§ 14 ff AußStrG. Der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs 3 AußStrG kommt hier nicht zum Tragen, weil der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten kein ges... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den auf Zuweisung der Ehewohnung gerichteten Antrag der Frau ab. Das Rekursgericht faßte inhaltlich einen Aufhebungsbeschluß und sprach aus, daß der ordentlichen Revisionsrekurs zulässig sei. Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs des Mannes, dessen Zulässigkeit jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Rechtliche Beurteilung Auch für das Aufteilungsverfahren nach §§ 229 ff AußStrG gilt seit der WGN 1989 info... mehr lesen...
Begründung: Wegen eines von der Witwe des Erblassers ua gegen die Verlassenschaft angestrengten Prozesses, in dem sie Eigentumsansprüche an Spareinlagen geltend macht, die in der Todfallsaufnahme als in die Verlassenschaft fallendes Vermögen aufgenommen wurden, hatte das Erstgericht am 5.Juni 1989 eine Verlassenschaftskuratorin bestellt. Am 21.Feber 1991 gab der Rechtsanwalt Dr.Markus Purtscher als Vertreter der Witwe zu einem Drittel des Nachlasses die bedingte Erbserklärung ab u... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z1
Rechtssatz: Das für die Rechtsmittelzulässigkeit normierte Erfordernis einer S 50000,-- übersteigenden Bewertung gilt nicht nur für bestätigende und aufhebende Beschlüsse, sondern auch für Zurückweisungsbeschlüsse des Rekursgerichtes. Entscheidungstexte 4 Ob 513/91 Entscheidungstext OGH 09.07.1991 4 Ob 513/91 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht faßte am 31.1.1991 folgenden Beschluß (ON 144): 1. Die Erklärung des Dr.Gottfried D*****, Notarsubstitut,......keine Be- und Entlohnungsansprüche mehr geltend zu machen......, wird zur Kenntnis genommen; 2. Rechtsanwalt iR Dr.Kurt H*****......, dem als ehemaligen Kurator der Verstorbenen noch ein restlicher Be- bzw Entlohnungsanspruch von S 28.245 gegen die Verlassenschaft zusteht, wird .........die Nachlaßseparation bewilligt; ein allenfalls hervorko... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs1 Z1AußStrG §59AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2
Rechtssatz: Auch bloß verfahrensrechtliche Entscheidungen, wie z.B. diejenigen über die Rechtzeitigkeit eines Rekurses, sind schon wegen ihres entscheidenden Einflusses auf die Entscheidung in der Hauptsache als solche vermögensrechtliche Natur anzusehen, wenn die Hauptsache selbst (hier: das Verlassenschaftsverfahren) vermögensrechtlicher Natur ist; daraus f... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 27. August 1990 verstorbenen Georg S*****, zuletzt wohnhaft in ***** W*****, infolge Revisionsrekurses des Horst K*****, vertreten durch Dr. Hans Jörg Platzer, öffentlicher Notar in Wels, gegen den Be... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte die Ausstellung von Amtszeugnissen durch das Exekutionsgericht Wien über die in der Zeit vom 1. 1. 1975 bis 31. 12. 1989 bei diesem Gericht gegen ihn bzw. seine am 27. 1. 1988 verstorbene Mutter, deren Alleinerbe er sei, angefallenen Exekutionsverfahren. Die Verfahren seien zwar größtenteils eingestellt worden, er habe sich jedoch an Hand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen noch immer keine vollständige Übersicht über diese Verfahren ver... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C4AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1997 §14 D3AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §62 Abs4 B4MRG §37 Abs3 Z16NWG §9 Abs1WEG 2002 §52 Abs1WEG 2002 §52 Abs2WGG §22 Abs4
Rechtssatz: Ob ein Anspruch vermögensrechtlicher Natur ist, ergibt sich aus seinem materiell-rechtlichen Inhalt. Als vermögensrechtliche Ansprüche können jene Ansprüche angesehen werden, die vererblich oder veräußerbar sind; Personenrechte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Bucheinsichtssache des Antragstellers Werner *****, vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin M*****gesellschaft mbH & Co KG, ***** vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt in Wien, wegen Einsicht in die ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1AußStrG 2005 §59 Abs2
Rechtssatz: Fehlt der Bewertungsausspruch, so ist er vom Rekursgericht nachzutragen. Entscheidungstexte 7 Ob 548/90 Entscheidungstext OGH 22.03.1990 7 Ob 548/90 1 Ob 510/91 Entscheidungstext OGH 06.03.1991 1 Ob 510/91 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In Ausübung der Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit über Minderjährige durch den Jugendgerichtshof richtet sich das Verfahren nach den für die Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, somit nach den Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (§ 22 Abs. 2 JGG 1961; 486 BlgNR XVII.GP 33). Gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 AußStrG in der nach dem Datum der Entscheidung der zweiten Instanz b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte hat auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** als Wohnungseigentumsorganisatorin eine Wohnhausanlage errichtet, wobei sie keinen Generalunternehmer beschäftigte, sondern mit den einzelnen Professionisten direkt kontrahierte. Die Zweitbeklagte hat im Auftrag der Erstbeklagten keramische Bodenfliesen in dieser Wohnhausanlage verlegt. Zwischen Erstbeklagter und Zweitbeklagter wurde eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Benützungsbewilligung ve... mehr lesen...