Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 BauV

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Steiermark 2002/12/11 30.15-34/2002

Mit Punkt 2.) des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma "W Bau GesmbH" mit dem Sitz in J, am 28.09.2000, um ca. 11.15 Uhr, das Organ des Arbeitsinspektorates Loeben, Herrn Ing. H H, auf der Baustelle M B (Neueindeckung eines Stadls) insofern behindert, als er ihn an der Fortsetzung der Amtshandlung gehindert und des Grundstückes verwiesen habe. Wegen dieser Übertretung des § 4 ArbIG wurde über ih... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.12.2002

RS UVS Steiermark 2002/12/11 30.15-34/2002

Rechtssatz: Die Strafbarkeit nach § 24 Abs 1 Z 5 lit a und b ArbIG setzt voraus, dass Personen ohne Arbeitgeberfunktion (zB betriebsfremde Personen) die Arbeitsinspektionsorgane am Betreten von Betriebsstätten und Arbeitsstellen gemäß § 4 hindern oder diese Organe bei der Durchführung von Besichtigungen gemäß § 4 behindern. Unter Arbeitsstellen nach § 2 Abs 3 ArbIG können nur solche gemeint sein, auf denen tatsächlich Arbeitnehmer beschäftigt werden, wenn auch nicht notwendigerweise zum Ko... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.12.2002

TE UVS Steiermark 2000/10/20 30.12-73/2000

Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach verkündete am 31.05.2000 gegenüber dem Vertreter des nunmehrigen Berufungswerbers das Straferkenntnis, über dessen Inhalt sich im Akt der ersten Instanz folgende Aufzeichnungen finden: Der (Die) Beschuldigte hat Der (Die) Beschuldigte hat dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: 1.) § (keine weiteren Ausführungen) 2.) § (keine weiteren Ausführungen) 3.) § (keine weiteren Ausführungen) 4.) § (keine weiteren Ausführungen)" Wegen dieser Verwaltungsüber... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.10.2000

RS UVS Steiermark 2000/10/20 30.12-73/2000

Rechtssatz: Die Bauarbeiterschutzverordnung gilt auch für Kanaldichtprüfungen (durch Arbeitnehmer) von Kanälen, die bereits in Betrieb befindlich und mit Abwässern gefüllt sind. So gehören zu den Bauarbeiten nach § 1 Abs 2 BauV u.a. auch die erforderlichen Abschlussarbeiten, und gilt die genannte Verordnung nach Abs 1 für die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten aller Art. Wenn daher der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei der Dichtprüfung eines Abwasserkanales kei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.10.2000

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