Entscheidungen zu § 123 Abs. 1 BSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2000/7/25 10ObS179/00x

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Entscheidung | OGH | 25.07.2000

TE OGH 1996/10/22 10ObS2147/96z

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Entscheidung | OGH | 22.10.1996

TE OGH 1995/10/31 10ObS198/95

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Entscheidung | OGH | 31.10.1995

TE OGH 1995/9/19 10ObS177/95

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Entscheidung | OGH | 19.09.1995

TE OGH 1992/4/28 10ObS86/92

Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies im dritten Rechtsgang abermals das auf Gewährung der Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem Tag der Antragstellung gerichtete Klagebegehren ab. Es gelangte zu dem Ergebnis, daß der am 26.August 1953 geborene Kläger zwar ab etwa Jahresende 1989 bis etwa Jahresende 1990 vorübergehend nicht arbeitsfähig gewesen sei, daß jedoch eine dauernde Erwerbsunfähigkeit im Sinn des § 124 Abs 1 BSVG nicht vorliege. Nach dem zusammenfa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.1992

TE OGH 1991/6/11 10ObS156/91

Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1.6.1989 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 3.8.1941 geborenen Klägers vom 20.4.1989 auf Erwerbsunfähigkeitspension nach § 123 BSVG mit der
Begründung: ab, daß der Versicherungsfall der dauernden Erwerbsunfähigkeit noch nicht eingetreten sei. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf die abgelehnte Leistung vom 1.5.1989 an im gesetzlichen Ausmaß gerichtete Klage stützt sich darauf, daß der Kläger wegen seines außerordentlich schlechten Ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1991

RS OGH 1991/6/11 10ObS156/91, 10ObS86/92, 10ObS241/94, 10ObS198/95, 10ObS179/00x

Norm: BSVG §123 Abs1BSVG §124 Abs1GSVG §132 Abs1GSVG §133 Abs1
Rechtssatz: Bei der "dauernden Erwerbsfähigkeit" im Sinne der §§ 123 Abs 1 und 124 Abs 1 BSVG bzw der §§ 132 Abs 1 und 133 Abs 1 GSVG muß es sich zwar nicht um einen nicht mehr (wesentlich) besserungsfähigen, also lebenslangen Zustand handeln, wohl aber um einen längere Zeit anhaltenden (dauernden) Zustand, dessen Ende in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Ist die die Erwerbsunf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1991

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