Norm: VBG §5a Abs1 VBG § 5a heute VBG § 5a gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1999
Rechtssatz: Die einem zum Abteilungsvorstand bestellten Lehrer erteilte Weisung, sich während der pädagogischen Kernzeit in der Schule aufzuhalten, ist vom Gesetz gedeckt; anders als für... mehr lesen...