Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Beide Teile sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl. Gamerith, Die besonderen Feststellungsverfahren nach § 54 ASGG, DRd... mehr lesen...
Norm: Krnt LVBG §43 Abs1
Rechtssatz: Mangels einer Ausnahmebestimmung haben die Turnusärzte in Kärnten ab 01.07.1987 kraft Verweisung durch § 43 Abs 1 erster Satz Krnt LVBG Anspruch auf eine gemäß § 151 Abs 1 Z 1 Krnt DienstrechtsG, LGBL 1985/35, als Nebengebühr anzusehende Überstundenvergütung im Sinne der §§ 153 ff leg cit. Entscheidungstexte 9 ObA 519/88 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...