Norm: ABGB §863 GIABGB §863 LABGB §867VBG §36 Abs1
Rechtssatz: Erklärungen und damit auch schlüssiges Verhalten von Organen des Bundes sind nur innerhalb der ihnen eingeräumten Vertretungsmacht verbindlich, wenn der Umfang der Vertretungsmacht durch das Gesetz oder öffentlich bekanntgemachte Vorschriften kundgemacht ist. Eine Einschränkung der Vertretungsmacht des zuständigen Ministeriums zum Abschluß von Sonderverträgen normiert § 36 Abs 1 VBG... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVBG §36 Abs1
Rechtssatz: Nach der Formulierung des § 36 Abs 1 VBG 1948 ist eine konkludente Genehmigung konkludent entstandener Sonderverträge ausgeschlossen. Entscheidungstexte 8 ObA 223/94 Entscheidungstext OGH 31.08.1994 8 ObA 223/94 Veröff: SZ 67/141 9 ObA 252/00z Entscheidungstext OGH 07.06.2001 9 ObA 252/0... mehr lesen...
Norm: ASVG §460 Abs1VBG §36 Abs1
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsgemäßheit der in dieser Bestimmung verfügten Zustimmungserfordernisse zum Abschluß von Sonderverträgen bestehen keine Bedenken. Entscheidungstexte 8 ObA 223/94 Entscheidungstext OGH 31.08.1994 8 ObA 223/94 Veröff: SZ 67/141 8 ObA 93/04s Entscheidungstext OGH 17.02.2... mehr lesen...