Begründung: Die Liegenschaft EZ 480 mit dem Grundstück 448/14 Alpe in der Katastralgemeinde Böckstein steht im Eigentum des Verpflichteten. In COZ 3 ist im Range D 2 für Forderungen der betreibenden Partei bis zum Höchstbetrage von S 400.000,- das Pfandrecht an dieser Liegenschaft und in D 5 ein vertragliches Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten eines Dritten einverleibt. Die betreibende Partei legte die mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung des im... mehr lesen...
Norm: EO §87EO §89 Abs1
Rechtssatz: Weder § 87 noch § 89 Abs EO erfaßt den Fall, daß zunächst ein vertraglich eingeräumtes Höchstbetragspfandrecht einverleibt wird und sodann die Umwandlung in eine Summenhypothek mit gleichem Buchrang erfolgen soll. Entscheidungstexte 3 Ob 17/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 3 Ob 17/85 SZ 58/35 ... mehr lesen...