Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund des mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 15. März 2010 versehenen Teilurteils des Bezirksgerichts Graz vom 17. November 2006, AZ 24 C 1713/04a, die Exekution durch Einverleibung ihres Eigentumsrechts ob den im
Spruch: dieser Entscheidung bezeichneten Miteigentumsanteilen des Verpflichteten. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten erhobenen Rekurs Folge und wies den Exekutionsantrag der Betreibenden ab. Auch ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die Exekution nach § 350 EO „durch die Einverleibung seines Eigentumsrechts an 1/1-Anteilen der verpflichteten Eigentümerin“ der Liegenschaft zu bewilligen. Dem Exekutionsantrag waren der Ex... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die von der Klägerin mit der Behauptung, der Anspruch der Beklagten auf Zahlung von 300.000 EUR bei Exekution in die beiden verpfändeten Liegenschaften der Klägerin sei erloschen, erhobene Oppositionsklage mit der
Begründung: ab, die Höchstbetragshypothek sichere Haupt- und Nebenforderungen bis zur völligen Rückzahlung des Kredits. Zahlungen würden nur die Gesamtforderung reduzieren, nicht den gesicherten Teilbetrag. Trotz nach Schluss der mündlich... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Klägerin hat das Prozessgericht nach dem Wortlaut der vorliegenden Beschlussausfertigung unter anderem beschlossen: „2. Hinsichtlich der Klage wird, ob den nunmehr der A*****GmbH eigentümlichen 698/1800 Anteilen (B-LNR. 10) und 59/1800 Anteilen (B-LNR. 24) als Rechtsnachfolger der beklagten Partei hinsichtlich B-LNR. 10 und B-LNR. 24, sowie die nunmehr der Mag. N***** C***** eigentümlichen 99/1800 Anteilen (B-LNR. 30) als Rechtsnachfolger der beklagten ... mehr lesen...
Norm: EO §54EO §87EO §133ZPO §2691.Euro-JuBeG ArtI §5 Abs3
Rechtssatz: Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zur Hereinbringung einer Geldforderung in der Fremdwährung von Staaten, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (Drittstaaten) angehören (in casu: US-Dollar) hat der betreibende Gläubiger schon im Exekutionsantrag wegen des Verbots von bücherlichen Eintragungen auf Währungen von Drittstaaten (ArtI§... mehr lesen...
Norm: EO §87. GBG §94
Rechtssatz: Eine zwangsweise Pfandrechtsbegründung darf bei einem Veräußerungs- und Belastungsverbot, bei einer Gütergemeinschaft und bei einer fideikommissarischen Substitution grundsätzlich nicht bewilligt werden. Die vom Eigentümer übernommene Verpflichtung, eine Liegenschaft einem Dritten zu übergeben oder zu hinterlassen, wird in ihren Wirkungen von der Rechtsprechung ähnlich wie eine fideikommissarische Substitution ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §87, §133FLG §105
Rechtssatz: Es gelten nach § 88 EO für die Bewilligung und den Vollzug der Einverleibung die Bestimmungen des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes mit der Maßgabe, dass die Frist zur Einbringung von Rekursen 14 Tage beträgt. Der Verweis auf die Grundbuchsvorschriften trägt aber auch die Beachtung der Bestimmungen nach dem FlVfGG und NÖ FLG auf. Die Anmerkung der Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens hindert die Exekutio... mehr lesen...
Norm: EO §87EO §252ABGB §485
Rechtssatz: Das mit dem Eigentum bestimmter Grundstücke verbundene Recht soll, so wie dies § 485 ABGB für Realservituten anordnet, nicht vom berechtigten Gut gelöst und selbstständig veräußert oder belastet werden können. Deshalb ist ein Zwangspfandrecht auf einer Wegparzelle, die realrechtlich mit einer anderen Liegenschaft verbunden ist und als deren Zubehör gilt, nicht zulässig. Entscheidungst... mehr lesen...