Entscheidungen zu § 54e Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1998/1/21 11R17/98s

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Entscheidung | OGH | 21.01.1998

RS OGH 1998/1/21 11R17/98s

Norm: EO §54cEO §54e Abs1 Z2EO §54e Abs2
Rechtssatz: Wird die Exekution nur für einen Teil der im Exekutionstitel zugesprochenen Forderung begehrt, so ist es bei sonstiger Sanktion der Einstellung (Einschränkung) der Exekution nach § 54e EO, die Strafcharakter hat, weil die Exekution berechtigt sein kann, erforderlich, dieses Abweichen aufzuzeigen. Entscheidungstexte 11 R 17/98s En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.1998

RS OGH 1998/1/21 11R17/98s

Norm: EO §54e Abs2
Rechtssatz: Die Exekution ist dann gemäß § 54e Abs 2 EO nur verhältnismäßig einzuschränken, wenn von mehreren der betriebenen Forderung zugrundegelegten vollstreckbaren Exekutionstiteln einer oder mehrere, nicht jedoch alle vollstreckbaren Titel, andere Angaben als der Exekutionsantrag aufzuweisen, ohne daß ein Abweichen aufgezeigt worden wäre. Entscheidungstexte 11 R ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.1998

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