Begründung: Mit rechtskräftigem Berufungsurteil vom 26. Februar 2002 des nunmehrigen Rekursgerichts wurden die Beklagten dazu verurteilt, die von der auf einer bestimmten Liegenschaft betriebenen Köhlerei herrührenden Immissionen von Rauch und Gasen, soweit der darin enthaltene Benzolgehalt 5 mg/m3 als Jahresmittelwert übersteigt, und von Gestank auf die Liegenschaft des Klägers ... durch geeignete Maßnahmen zu unterlassen. Das darüber hinausgehende Begehren, die Beklagten hätten d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei - der Sozialversicherungsanstalt der Bauern - aufgrund des Rückstandsausweises vom 18. Juni 2003 über die für den Zeitraum vom 1. Juni 1997 bis 31. März 2003 vorgeschriebenen "Beiträge zur Kranken-, Betriebshilfe-, Pensions- und Unfallversicherung der Bauern" sowie für die "gemäß § 80 Abs 5 BSVG vorgeschriebenen Behandlungsbeiträge für Krankenscheine" aus demselben Zeitraum die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zeitpunkt der Klagseinbringung war der Erstkläger bücherlicher Eigentümer der Tiroler Liegenschaft EZ 108 ... mit den Grundstücken (GSt) 1901/2 Garten, 1901/3 Parkstreifen sowie 1904/3 Garage und Abstellplatz. Beide Kläger waren überdies Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 37 ... mit der Bauparzelle .102/2 samt dem darauf errichteten Gebäude. Der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Tiroler Liegenschaft EZ 90019 ..., geschlossener Hof "Lackner" mit ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 17. April 2000 der nunmehrigen Oppositionsbeklagten auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vom 1. März 2000 gegen den nunmehrigen Oppositionskläger die Exekution durch zwangsweise Räumung einer Liegenschaft mit einem darauf befindlichen Gasthaus. Eigentümer des darin befindlichen Inventars war und ist der Kläger. Die Beklagte übergab mit Übergabsvertrag vom 2. Juli 2001 die Liegenschaft an eine näher genannte Über... mehr lesen...
Norm: EO §36 Abs1 Z1 FEO §355 Abs1 IX
Rechtssatz: Der Impugnationsklage gegen eine Unterlassungsexekution ist soweit stattzugeben, als der Verpflichtete die der Exekutionsbewilligung beziehungsweise Strafbeschlüssen zugrunde liegenden titelwidrigen Verhaltensweisen nicht realisierte, also die betreibende Partei insofern einen in Wahrheit nicht bestehenden Vollstreckungsanspruch für sich in Anspruch nahm. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Abs1 Z1 FEO §355 Abs1 IX
Rechtssatz: Der Impugnationsklage gegen eine Unterlassungsexekution ist soweit stattzugeben, als der Verpflichtete die der Exekutionsbewilligung beziehungsweise Strafbeschlüssen zugrunde liegenden titelwidrigen Verhaltensweisen nicht realisierte, also die betreibende Partei insofern einen in Wahrheit nicht bestehenden Vollstreckungsanspruch für sich in Anspruch nahm. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 695.906,13 S sA auf Grund des Versäumungsurteils des Bezirksgerichtes Neunkirchen vom 20. 7. 1999, mit welchem die ursprünglich Erstverpflichtete und Franz K*****, geboren am 2. 6. 1952, zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 883.954,32 S sA verurteilt worden waren, die Zwangsversteigerung näher bezeichneter Liegenschaften. Mit dem Exekutionsantrag legte die betreibende Partei die erst... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 GEO §36 Abs1 Z3 Ab
Rechtssatz: Hat der betreibende Gläubiger die Nachlassseparation beantragt, so hat er damit darauf verzichtet, in die zum Vermögen des Erben gehörenden Sachen Exekution zu führen. Wird auf Sachen des eigenen Vermögens des Erben Exekution geführt, kann der Verpflichtete daher diesen Verzicht mit Klage einwenden und es ist die bewilligte Exekution in diesem Umfang für unzulässig zu erklären. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin gab zum Nachlass des am 1. 8. 1993 verstorbenen Vaters des Beklagten die bedingte Erbserklärung ab. Über Antrag des Beklagten bewilligte das Rekursgericht im Verlassenschaftsverfahren die Absonderung des Nachlasses. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes vom 8. 1. 1999 wurde ein Separationskurator bestellt. Mit Einantwortungsurkunde vom 8. 6. 1999 wurde der Klägerin der Nachlass eingeantwortet und zugleich mit Beschluss festgestellt, dass die N... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 GEO §36 Abs1 Z3 Ab
Rechtssatz: Hat der betreibende Gläubiger die Nachlassseparation beantragt, so hat er damit darauf verzichtet, in die zum Vermögen des Erben gehörenden Sachen Exekution zu führen. Wird auf Sachen des eigenen Vermögens des Erben Exekution geführt, kann der Verpflichtete daher diesen Verzicht mit Klage einwenden und es ist die bewilligte Exekution in diesem Umfang für unzulässig zu erklären. ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 12. 5. 1998 wurde der klagenden Partei zur Sicherung des Unterlassungsanspruches der beklagten Partei verboten, wann und auf welche Art immer, insbesondere durch mechanische Musik, ein Werk der Tonkunst öffentlich aufzuführen oder aufführen zu lassen, welches durch die Zugehörigkeit des Textdichters, Komponisten oder Musikverlegers zur beklagten Partei oder zu einer dieser durch Gegenseitigkeitsvertrag angeschlossenen ausländischen Urh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund des vollstreckbaren Teilanerkenntnisurteils des Handelsgerichtes Wien vom 22. April 1996 ist der Kläger schuldig, ab sofort die Behauptung zu unterlassen, es sei "im klösterlichen Tier-KZ auch ein klösterlicher Zuchtstier". Aufgrund dieses Titels bewilligte das Bezirksgericht Neulengbach mit Beschluss vom 24. 6. 1997 der beklagten (betreibenden) Partei die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung der Behauptung, es sei im klösterlichen Tier-KZ auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Den klagenden Parteien wurde auf Antrag der beklagten Parteien mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 8. 3. 1999, 5 Cg 11/99p-10, verboten, verschiedene - näher bezeichnete - Gebäudeteile eines Einkaufszentrums, für die keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, Dritten zur Weiterbenützung zu überlassen. Die beklagten Parteien brachten in dem am 16. 3. 1999 beim Erstgericht eingebrachten Antrag auf Bewilligung der Unterlassungsexekution vor, ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 9. 11. 1992 einen (prätorischen) gerichtlichen Vergleich, in welchem sich die verpflichtete Partei dazu verpflichtete, die mit Mietvertrag vom 4. 11. 1992 von der betreibenden Partei gemieteten Räume am 4. 11. 1997 zu räumen und der betreibenden Partei geräumt zu übergeben. Nachdem die verpflichtete Partei angekündigt hatte, das Bestandobjekt zum vereinbarten Termin nicht räumen zu wollen, brachte die betreibende Partei am 20. 8. 1997 beim... mehr lesen...
Begründung: Über die Besitzstörungsklage der nunmehrigen betreibenden Partei gegen die erstbeklagte Partei U***** und den nunmehrigen Verpflichteten als Zweitbeklagten erging der Endbeschluß des Erstgerichtes vom 30. 4. 1998 mit folgendem
Spruch: "Die beklagten Parteien haben die klagende Partei durch die Sperre des Parkplatzes, das Aufstellen eines Baggers, Entfernung der Asphaltdecke und das Ausheben einer Baugrube im ruhigen Besitz der Hoffläche der Liegenschaft ***** beste... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Das Erstgericht hat im Besitzstörungsverfahren der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten (und eine an diesem Verfahren nicht beteiligte weitere beklagte Partei), am 30. 4. 1998 den als Exekutionstitel vorliegenden Endbeschluß erlassen, der in seinen wesentlichen Teilen lautet: Zu römisch eins.: Das Erstgericht hat im Besitzstörungsverfahren der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten (und eine an diesem Verfahren nicht beteiligte weitere beklagte Part... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Hauptmieterin eines Bestandobjektes in Wien 1. Dieses vermietete sie mit Untermietvertrag vom 31.Juli 1986 für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.April 1987 an eine GmbH und an eine physische Person. Das Bestandobjekt sollte einem Fremdenbeherbergungsbetrieb der GmbH dienen und war den Untermietern bereits vor Vertragsabschluß übergeben worden. Am 9.September 1986 schlossen die Vertragsparteien beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien folgenden prätorischen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist zu 107/3466 Anteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien 1. Dieses Bestandobjekt vermietete er mit Vertrag vom 31.Juli 1986 für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.April 1987 an eine GmbH und an eine physische Person. Es sollte einem Fremdenbeherbergungsbetrieb der GmbH dienen und war den Mietern bereits vor Vertragsabschluß übergeben worden. Am 9. September 1986 schlossen die Mietvertragsparteien beim Bezirks... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3EO §36 Abs1 Z1 AaEO idF EONov 1995 §54 Abs2
Rechtssatz: Eine Ausfertigung des Exekutionstitels ist dem Exekutionsgericht selbst dann vorzulegen, wenn es gleichzeitig Titelgericht ist. Entscheidungstexte 3 Ob 2323/96f Entscheidungstext OGH 09.10.1996 3 Ob 2323/96f 3 Ob 7/99x Entscheidungstext OGH 26.05.1999 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3EO §36 Abs1 Z1 AaEO idF EONov 1995 §54 Abs2
Rechtssatz: Eine Ausfertigung des Exekutionstitels ist dem Exekutionsgericht selbst dann vorzulegen, wenn es gleichzeitig Titelgericht ist. Entscheidungstexte 3 Ob 2323/96f Entscheidungstext OGH 09.10.1996 3 Ob 2323/96f 3 Ob 7/99x Entscheidungstext OGH 26.05.1999 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs4EO §36 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Erklärung durch eine generelle
Norm: , daß ein bescheidmäßig festgestellter Anspruch nach Ablauf einer gewissen Frist nicht mehr vollstreckt werden darf, stellt keinen Exekutionsverzicht dar (siehe 3 Ob 97/92). Entscheidungstexte 3 Ob 1/93 Entscheidungstext OGH 12.05.1993 3 Ob 1/93 ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Abs1 Z3 AbIngKG §29JN §1 CXXb
Rechtssatz: Ein Exekutionsverzicht hat sich immer auf einen ganz bestimmten Exekutionstitel zu beziehen. Normiert eine Verordnung, daß ein Bescheid nach einer bestimmten Frist nicht mehr vollstreckt werden dürfe, so liegt kein Exekutionsverzicht, sondern eine Vollstreckungsverjährung vor, für deren Prüfung aber der Rechtsweg verschlossen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs4EO §36 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Erklärung durch eine generelle
Norm: , daß ein bescheidmäßig festgestellter Anspruch nach Ablauf einer gewissen Frist nicht mehr vollstreckt werden darf, stellt keinen Exekutionsverzicht dar (siehe 3 Ob 97/92). Entscheidungstexte 3 Ob 1/93 Entscheidungstext OGH 12.05.1993 3 Ob 1/93 ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Abs1 Z3 AbIngKG §29JN §1 CXXb
Rechtssatz: Ein Exekutionsverzicht hat sich immer auf einen ganz bestimmten Exekutionstitel zu beziehen. Normiert eine Verordnung, daß ein Bescheid nach einer bestimmten Frist nicht mehr vollstreckt werden dürfe, so liegt kein Exekutionsverzicht, sondern eine Vollstreckungsverjährung vor, für deren Prüfung aber der Rechtsweg verschlossen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Abs1 DEO §39 Abs1 Z1 IIIAZPO §204 F4ZPO §228 H2
Rechtssatz: Der Erfolg einer Feststellungsklage gemäß § 228 ZPO, mit der die Ungültigkeit eines Vergleiches geltend gemacht wird, führt zur Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs 1 Z 1 EO. Anstatt der Feststellungsklage in Verbindung mit der Exekutionseinstellung steht dem aus dem Vergleich Verpflichteten auch die Impugnationsklage zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...