Norm: EO §35 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Die Eventualmaxime für Einwendungen gegen den Anspruch in Unterhaltssachen gilt dann nicht, wenn der Unterhalt ? auch für die Vergangenheit ? neu bemessen wird. Wendet der Unterhaltsschuldner allerdings Erlöschen oder Hemmung des Anspruchs (auch) aus einem anderen Grund ein, bleibt es (insofern) bei der Anwendung der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision ist trotz des nicht bindenden Zulässigkeitsausspruchs des Berufungsgerichts nicht zulässig, weil sie keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO aufzuzeigen vermag. Das ist wie folgt kurz zu begründen (§ 510 Abs 3 ZPO): Rechtliche Beurteilung 1. Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs sind ungeachtet des § 35 Abs 3 EO nachträgliche Ergänzungen der Einwendungen zulässig, soweit sie die vorgebrachten Tatsache... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die von der Klägerin mit der Behauptung, der Anspruch der Beklagten auf Zahlung von 300.000 EUR bei Exekution in die beiden verpfändeten Liegenschaften der Klägerin sei erloschen, erhobene Oppositionsklage mit der
Begründung: ab, die Höchstbetragshypothek sichere Haupt- und Nebenforderungen bis zur völligen Rückzahlung des Kredits. Zahlungen würden nur die Gesamtforderung reduzieren, nicht den gesicherten Teilbetrag. Trotz nach Schluss der mündlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim beklagten Verein von Mai 2002 bis zu seinem vorzeitigen Austritt am 12. 5. 2006 als Berufsfußballspieler beschäftigt. Er begehrte, soweit im Revisionsverfahren noch relevant, die Zahlung von 5.000 EUR netto als offene Prämie für das Spiel gegen R***** vom 11. 3. 2006. An vorprozessualen Kosten für ein zwingend einzuhaltendes Schlichtungsstellenverfahren nahm der Kläger 1.452,42 EUR in seine Kostennote für das Verfahren erster Instanz auf. Die... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger war beim Beklagten von Beginn der Saison 2002/2003 bis zu seinem vorzeitigen Austritt am 12. 5. 2006 als Berufsfußballspieler beschäftigt. Er begehrte ursprünglich die Zahlung von 15.655,38 EUR netto an Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis sowie die Zahlung von 2.431,86 EUR an vorprozessualen Kosten für ein Schlichtungsstellenverfahren. Im Revisionsverfahren sind noch folgende, der Höhe nach unstrittige Ansprüche aus seinem Arbeitsv... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte den beklagten Zwillingsschwestern (geb. am 19. August 1984) gegen ihren Vater, den Kläger, zur Hereinbringung eines rückständigen Unterhaltsbetrags von je 2.910 EUR und laufenden Unterhalts von je 485 EUR monatlich ab 1. April 2008 in getrennten Verfahren die Gehaltsexekution bewilligt. Mit gesonderten Klagen begehrte der Kläger jeweils das Urteil, der betriebene Anspruch sei gehemmt bzw erloschen. Dazu brachte er im Wesentlichen vor, er habe mit 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1984 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 4. Juli 1991 rechtskräftig aus dem Verschulden des Klägers geschieden. In einem Unterhaltsverfahren verpflichtete sich der nunmehrige Oppositionskläger mit Vergleich vom 26. November 2001, der Beklagten monatlich (umgerechnet) 2.543,55 EUR an Unterhalt zu leisten. Vergleichsgrundlage war ein monatliches Nettodurchschnittseinkommen des Klägers von 9.447,46 EUR und ein solches der Beklagten von 322,26 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 12. 2003 ereignete sich in Graz ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Insasse eines Taxis verletzt wurde. Ursächlich für den Unfall war die Verunreinigung der Fahrbahn durch aus dem Restaurantbetrieb der beklagten Partei ausgetretenes Speiseöl. Diese bewirkte, dass das Taxi ins Schleudern geriet, von der Fahrbahn abkam und gegen einen hölzernen Lichtmasten stieß. In einem vom Halter des Taxis gegen die beklagte Partei geführten Vorprozess wurde die... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 IABGB §1432AO §53 Abs1KO §102KO §156 Abs1
Rechtssatz: Kosten einer noch offenen Rechtsverteidigung sind im Konkurs anzumelden, sodass sich die Wirkung eines Zwangsausgleichs auf sie erstreckt. Wird das anhängige Verfahren nach Aufhebung des Konkurses fortgesetzt, so hat der frühere Gemeinschuldner als Kläger bei Legung des Kostenverzeichnisses durch den Beklagten auf die Wirkungen des Zwangsausgleichs hinzuweisen. Versäumt er ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist laut Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 11.10.1990, 15 A 278/89-48, Alleinerbin nach ihrer Mutter Magdalena M*****. Mit rechtskräftigem Anerkenntnisurteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 18.Dezember 1987, 9 Cg 8/84, wurde der Kläger schuldig erkannt, die Grabstätte der Magdalena M***** im römisch-katholischen *****Friedhof in ***** G*****, L*****straße, mit der Bezeichnung: "Grabkarte Nr.B Ostw. *****" nach Beseitigung... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3ZPO §235 A
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Eventualmaxime liegt jedenfalls dann vor, wenn das neue Vorbringen als Klagsänderung zu beurteilen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 94/92 Entscheidungstext OGH 31.03.1993 3 Ob 94/92 3 Ob 90/13a Entscheidungstext OGH 19.06.2013 3 Ob 90/13a ... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 B
Rechtssatz: Gingen die Vorinstanzen auf Vorbringen, das gegen die Eventualmaxime verstieß, sachlich ein, hielten aber das Oppositionsbegehren dennoch nicht für berechtigt, darf der OGH wegen des zwingenden Charakters der Vorschrift des § 35 Abs. 3 EO nicht auf das ausgeschlossene Vorbringen Bedacht nehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 94/92 Entscheidungstext OGH 31.03.1... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte mit Unternehmenskaufvertrag vom 2. November 1987 sein in gemieteten Räumlichkeiten betriebenes Videothek-Unternehmen an den Kläger um einen in Teilbeträgen zu leistenden Kaufpreis von S 288.000 mit Stichtag 1. Juli 1987 veräußert. Über das Vermögen des Beklagten wurde am 3. November 1987 zu Sa 19/87 des Landesgerichtes Feldkirch das Ausgleichsverfahren und nach Einstellung dieses Verfahrens wegen Zurücknahme des Ausgleichsantrages durch den Schuldner... mehr lesen...
Mit der im Besitzstörungsverfahren C 1800/78 des Erstgerichtes gemäß § 458 ZPO erlassenen einstweiligen Vorkehrung wurde den Klägern die sofortige Schließung der Tankstelle auf der GP 4940/1 in EZ 459 KG A und die Einstellung jeglichen Betriebes auf dem Tankstellenbereich aufgetragen sowie der Betrieb der Tankstelle und das Betreten des Tankstellenbereiches verboten. Auf Grund dieser einstweiligen Vorkehrung bewilligte das Erstgericht der Beklagten mit Beschluß vom 19. Oktober 1978, E... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 BEO §36 Abs1 Z3 AbEO §36 Abs2 E
Rechtssatz: Die Eventualmaxime verbietet es, versäumte Einwendungen gegen die Exekutionsbewilligung zum Gegenstand einer zweiten Vollstreckungsbekämpfungsklage zu machen; vom Verpflichteten neu aufgefundene Beweismittel können höchstens eine Wiederaufnahmsklage gegen das im ersten Impugnationsprozeß erflossene Urteil rechtfertigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 BZPO §182
Rechtssatz: Die für Klagen nach § 35 EO gemäß Abs 3 dieser Gesetzesstelle geltende sogenannte Eventualmaxime berührt nicht die materielle Prozessleitungspflicht des Gerichtes im Sinne des § 182 ZPO und seine Pflicht, den den Klagsgrund bildenden Sachverhalt nach allen möglichen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und steht einer notwendig erscheinenden Klarstellung und Vervollständigung dieses Sachverhaltes nicht e... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 B
Rechtssatz: § 35 Abs 3 EO verpflichtet, bekannte Einwendungen in der Klage geltend zu machen und schließt die sukzessive Verwendung zu immer neuen Rechtsstreiten und fortgesetzter Verzögerung des Exekutionsverfahrens aus. Nur Einwendungen, die bei Erhebung der Klage noch nicht vorhanden waren, sind von dieser Vorschrift nicht betroffen und solche Tatbestände können als Begründungsergänzung der ursprünglichen Klage verwendet... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 B
Rechtssatz: Präzisierung der Einwendungen oder Verstoß gegen Eventualmaxime? Entscheidungstexte 3 Ob 21/55 Entscheidungstext OGH 02.02.1955 3 Ob 21/55 3 Ob 30/04i Entscheidungstext OGH 28.04.2004 3 Ob 30/04i Vgl auch; Beisatz: Ungeachtet des § 35 Abs 3 EO sind nachträgliche Ergänzungen zulässig, soweit sie die v... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 BZPO §235 Abs1 EZPO §411
Rechtssatz: Wurde im Oppositionsprozeß eine Klagserweiterung zugelassen, so geht die Rechtskraft des die Zulassung aussprechenden Beschlusses einer nachträglichen Wahrung der (durch die Klagserweiterung verletzten) Eventualmaxime vor. Entscheidungstexte 2 Ob 939/54 Entscheidungstext OGH 13.01.1955 2 Ob 939/54 JBl 1955,336 ... mehr lesen...