Entscheidungen zu § 145 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

RS OGH 1980/1/16 3Ob148/79

Norm: EO §145 Abs1ZPO §425
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Einstellung des Versteigerungsverfahrens gemäß § 145 Abs 1 EO ist keine bloß verfahrensleitende, jederzeit abänderbare Verfügung. Sie ist vielmehr eine der Rechtskraft fähige, mit den im § 200 Z 3 EO angeführten Rechtswirkungen verbundene Entscheidung, die im Rechtsmittelweg, nicht aber vom Erstgericht selbst wieder beseitigt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1980

RS OGH 1971/7/29 3Ob75/71 (3Ob76/71, 3Ob77/71)

Norm: EO §139 Abs3EO §145 Abs1
Rechtssatz: Die Aufforderung zur Vorlage von Versteigerungsbedingungen darf nicht gleichzeitig an den "führenden" betreibenden Gläubiger und die beigetretenen Gläubiger ergehen. Entscheidungstexte 3 Ob 75/71 Entscheidungstext OGH 29.07.1971 3 Ob 75/71 EvBl 1972/12 S 15 = SZ 44/120 European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.07.1971

TE OGH 1971/7/29 3Ob77/71 (3Ob75/71, 3Ob76/71)

Mit Beschluß vom 6. 8. 1970 bewilligte das Erstgericht der Firma Leopold A als betreibender Partei zu E 1513/70 die Zwangsversteigerung der der Maria E gehörigen Liegenschaftshälften EZ 243 und 159 der KG St. Später wurde der Bank X die Zwangsversteigerung auch hinsichtlich der Liegenschaftshälfte EZ 159 des Franz E und der AGesellschaft mbH, die Zwangsversteigerung der genannten Liegenschaftshälften des Franz E und dessen Liegenschaft EZ 216, KG St, bewilligt. Die zunächst getrennt g... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.07.1971

RS OGH 1969/7/2 3Ob67/69

Norm: EO §145 Abs1EO §146
Rechtssatz: Wurden innerhalb der gesetzten Frist Versteigerungsbedingungen vorgelegt, so ist für die Einstellung des Exekutionsverfahrens auf Grund des § 145 Abs 1 EO kein Raum mehr. Enthalten die vorgeschlagenen Versteigerungsbedingungen Bestimmungen, die von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen in unzulässiger Weise abweichen, so sind diese unzulässigen Bestimmungen zu eliminieren. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.07.1969

RS OGH 1969/2/19 3Ob17/69

Norm: EO §145 Abs1
Rechtssatz: Die Säumnisfolgen können erst dann eintreten, wenn die Aufforderung dem betreibenden Gläubiger zugestellt wurde und er die darin gesetzte Frist fruchtlos verstreichen ließ. Es ist nicht Aufgabe des betreibenden Gläubigers nachzuweisen, daß er diese Aufforderung nicht erhalten hat, sondern es müßte der Nachweis erbracht werden, er habe die Aufforderung erhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.02.1969

RS OGH 1964/12/16 3Ob140/64

Norm: EO §145 Abs1RSchO §31 Abs2
Rechtssatz: Die Erhebung von Einwendungen gegen den vorläufigen Schätzwert entbindet die betreibende Partei nicht von der Verpflichtung, zur Vermeidung der Rechtsfolge der Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens, rechtzeitig einen Entwurf zu den Versteigerungsbedingungen vorzulegen. Entscheidungstexte 3 Ob 140/64 Entscheidungstext OGH 16.12.196... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1964

RS OGH 1937/11/17 1Ob1100/37, 1Ob945/53, 3Ob135/88

Norm: EO §145 Abs1EO §200 Z3
Rechtssatz: Die Einstellung des Versteigerungsverfahrens nach § 145 Abs 1 EO ist ein Sonderfall der Einstellung des Versteigerungsverfahrens nach § 200 Z 3 EO. Eine neue Versteigerung kann daher vor Ablauf eines halben Jahres seit Einstellung nicht beantragt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1100/37 Entscheidungstext OGH 17.11.1937 1 Ob 1100/37 SZ 19/30... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1937

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