Entscheidungen zu § 59 Abs. 8 AAV

Unabhängige Verwaltungssenate

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Steiermark 1997/04/03 30.11-105/96

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2.10.1996, GZ.: 15.1 1996/1648, wurden über die Beschuldigte Renate L wegen zweier Übertretungen der AAV Geldstrafen von jeweils S 10.000,-- (im Uneinbringlichkeitsfall je zwei Tage Ersatzarrest) verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis erhob die Beschuldigte fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung und führte aus, daß es im Unternehmen der Ferdinand L GesmbH eine Aufgabenteilung gegeben habe und daß sie nur für den Geschäftsbereich "Transport"... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 03.04.1997

RS UVS Steiermark 1997/04/03 30.11-105/96

Rechtssatz: Ist wegen Frischluftmangels in einem Lagerraum als Schutzmaßnahme nach § 59 Abs 8 zweiter Satz AAV das zur Verfügungstellen eines Atemschutzgerätes erforderlich, stellt das - hier zwei Stunden vor dem Betreten erfolgte - Öffnen der Zellentür für sich keine geeignete Schutzmaßnahme dar. Es trifft daher nicht zu, daß bei einer nicht ausreichend atembarem Atmosphäre (weniger als 17 % Volumsanteil von Sauerstoff in der Luft) das erforderliche Atemschutzgerät erst dann zur Verfügung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 03.04.1997

TE UVS Wien 1995/07/24 07/02/69/95

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Geschäftsführer der R-GesmbH mit Sitz in Wien, M-park,   somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers zu verantworten, daß am 30.7.1992 in M-gasse, F, die beiden Arbeitnehmer N Jozsef und N Tibor über eine Aluminiumleiter in den Pressenschacht der Presse von Alttextilien in der Sortierhalle einstiegen 1) ohne an einem Sicherheitsgeschirr angeseilt zu sein; 2) ohne Belüftung des ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.07.1995

RS UVS Wien 1995/07/24 07/02/69/95

Rechtssatz: Gemäß dem mit "Befahren von Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Rohrleitungen und ähnlichen Betriebseinrichtungen" überschriebenen § 59 AAV sind beim Befahren von solchen Betriebseinrichtungen verschiedene Schutzmaßnahmen zwingend vorgeschrieben. Der Begriff "Befahren" ist im Sinne der Bergmannsprache zu verstehen und bedeutet, daß eine Person sich - zur Gänze - in das Innere einer derartigen Betriebseinrichtung begibt. Durch das Befahren, der Mensch begibt sich zur Gänze in d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.07.1995

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten