Entscheidungen zu § 22 Abs. 5 AAV

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TE UVS Tirol 2005/04/29 2005/11/0022-6

R. G. hat mit Eingabe vom 23.9.2004 bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck um die gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Appartementhauses A. T. auf dem Gst 83 der KG Serfaus angesucht.   Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 14.12.2004, Zl 2.1-2432/04(I)-7, wurde gemäß § 359b Abs 1 GewO 1994 festgestellt, dass diese Betriebsanlage den Bestimmungen des § 359b Abs 1 GewO 1994 iVm § 1 Z 2 der Verordnung des ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.04.2005

TE UVS Niederösterreich 1993/07/07 Senat-MD-92-481

Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 24.8.1992, Zl 3-*****-91, wurde über Herrn A****** K** in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Beauftragter der Firma B Warenhandel AG mit dem Sitz in *** N****** wegen insgesamt fünf Übertretungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz eine Geldstrafe von insgesamt S 24.000,-- (im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Tagen) verhängt.   Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, daß am 24. Juli ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.07.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/06/11 VwSen-220325/13/Gu/Atz

Rechtssatz: Die Lagerung von alten Stahlbändern in einer Aschenlade an der Wand des Heizraumes erfüllt noch nicht die Verletzung des Reinhaltungsgebotes, wohl aber die Lagerung von Aschenresten und Eisenteilen sowie Holzabfällen am Boden neben dem Aschenbehälter im Heizraum. Strafbarkeit überdies gegeben, wenn die Tür zum Heizraum infolge Federbruches und in deren Schwenkbereich liegender Holz- und Papierabfälle nicht selbstschließend ist. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.06.1993

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