Norm: KJBG §2 Abs2KJBG-VO §8 Abs1 Z1 litfKJBG-VO §8 Abs3 litcStGB §88 Abs1StGB §88 Abs4StGB §42
Rechtssatz: Jugendliche, die in einem Lehrverhältnis stehen, dürfen bis zur Vollendung der ersten Hälfte der vorgeschriebenen Lehrzeit, jedenfalls aber in den ersten 18 Monaten, bei Arbeiten an ungesicherten Pressen nicht beschäftigt werde. Für sie besteht an solchen Maschinen ein absolutes Beschäftigungsverbot. Die Aufgaben nach dem KJBG 1987, näm... mehr lesen...