Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 1990 (richtig 1991) wurde die Beschwerdeführerin wegen elf Übertretungen des § 18 Abs. 3 KJBG schuldig erkannt, weil sie es als Dienstgeber zu verantworten habe, daß elf namentlich bezeichnete Jugendliche an näher genannten aufeinanderfolgenden Sonntagen zwischen April und August 1989 beschäftigt worden seien, ohne daß jeder zweite Sonntag arbeitsfrei geblieben se... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §18 Abs2;KJBG 1987 §18 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im
Spruch: des Strafbescheides betreffend eine als erwiesen angenommene Übertretung des § 18 Abs 3 KJBG 1987 im Gastgewerbe bedarf es im Hinblick auf die Ausnahmen in § 18 Abs 2 KJBG 1987 der Nennung auch jener unmittelbar vorangegangenen Sonntage, an denen der betreffende Jugendliche ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Mai 1991 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe in seinem Gastbetrieb in K. Lehrlinge beschäftigt und dabei in mehreren Fällen Verwaltungsübertretungen nach "§ 11 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 1, § 16, § 17 Abs. 1 und Abs. 2, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 1 und 2" KJGB begangen. Gemäß § 30 KJGB wurden Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 1.000,--, S 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs1;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §18 Abs1;KJBG 1987 §18 Abs2;KJBG 1987 §19 Abs1;VStG §19;VStG §5 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen des wegen verschiedener Übertretungen des KJBG 1987 beschuldigten Arbeitgebers, er sei aufgrund des "enormen Arbeitskräftemangels im Bereich der Gastronomie" i... mehr lesen...