RS Vwgh 1993/2/4 91/19/0016

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Veröffentlicht am 04.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §18 Abs2;
KJBG 1987 §18 Abs3;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Im Spruch des Strafbescheides betreffend eine als erwiesen angenommene Übertretung des § 18 Abs 3 KJBG 1987 im Gastgewerbe bedarf es im Hinblick auf die Ausnahmen in § 18 Abs 2 KJBG 1987 der Nennung auch jener unmittelbar vorangegangenen Sonntage, an denen der betreffende Jugendliche erlaubterweise beschäftigt wurde (Hinweis E 12.11.1992, 91/19/0046).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991190016.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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