Entscheidungen zu § artikel2zu11 Abs. 5 BEinstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/23 93/09/0363

Der am 6. Oktober 1967 geborene Beschwerdeführer gehörte dem Kreis der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) begünstigten Behinderten an. Seit dem 7. Jänner 1987 ist er beim Land Steiermark beschäftigt und wurde dort in dieser Zeit in vier verschiedenen Abteilungen, zuletzt in der Fachabteilung XY, als Bote verwendet. Die belangte Behörde hat die Akten des erstinstanzlichen Verfahrens nicht vorgelegt, doch ergibt sich aus dem beiderseitigen Parteienvorbringen unbestritt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1994

RS Vwgh 1994/3/23 93/09/0363

Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §11 Abs1;BEinstG §11 Abs5;BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs2 litd;BEinstG §3 Abs1;BEinstG §8 Abs2 idF 1992/313;
Rechtssatz: Eine Verneinung der Behinderteneigenschaft gemäß § 2 Abs 2 lit d BEinstG setzt voraus, daß der Betroffene nicht nur zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf einem geschützten Arbeitsplatz, sondern auch in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1994

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