Entscheidungen zu § 14 Abs. 4 ArbVG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1986/9/29 85/08/0204

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §14 Abs4; Beachte Besprechung in: ZAS 1988/2, S 64-68;
Rechtssatz: Das rechtswirksame Zustandekommen des normativen Teiles eines Kollektivvertrages ist durch die Tatsache der Kundmachung gem § 14 Abs 4 ArbVG aufschiebend bedingt. Liegt der vereinbarte Wirkungsbeginn vor der Kundmachung, so tritt die Wirksamkeit der Bedingung rückwirkend ein. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1986

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