Begründung: Der klagende Verein begehrte von der Beklagten 11.067,12 EUR aus dem Titel des Schadenersatzes. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen das Berufungsurteil erhob die Beklagte außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof. Dies sei statthaft, weil der Wert des Entscheidungsgegenstands tatsächlich 30.000 EUR übersteige. Der ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht teilte mit Beschluss vom 25. 6. 2009 das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse der Streitteile auf; unter anderem übertrug es das Wohnrecht an der Ehewohnung allein auf die Antragstellerin, der es eine Ausgleichszahlung von 35.000 EUR auftrug. Gegen diese Entscheidung erhoben beide Streitteile Rekurs. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 6. 10. 2009 unter Spruchpunkt 1. dem Rekurs der Antragstellerin nicht Folge und sprach aus, dass ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin C***** E*****, geboren am 31. Juli 1990, *****, vertreten durch Dr. Katja Matt, Rechtsanwältin in Bregenz, gegen den Antragsgegner Mag. K***** S*****, vertreten durch Dr. Michael Augustin und andere Rechtsan... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgZPO §500 Abs2AußStrG §13 Abs3EheG §85JN §55 Abs1 Z1JN §55 Abs3
Rechtssatz: Aus dem auch im Außerstreitverfahren anwendbaren § 55 Abs 3 JN folgt, dass die Frage der Rechtsmittelzulässigkeit nur dann für jedes Begehren getrennt zu beurteilen ist, wenn jeder der geltend gemachten Ansprüche in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht als selbständig anzusehen ist. Bei einem als einheitlich anzusehenden Anspruch (hier: jeweils ein ei... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs3
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist dahin zu lesen, als ob sie lauten würde: "Begehrt der Kläger nur einen Teil einer ihm zustehenden Kapitalsforderung....". Rechnet der Kläger mit einem Teil seiner Kapitalsforderung gegen eine Gegenforderung des Beklagten auf, dann steht sie ihm nicht mehr zu, weshalb § 55 Abs 3 JN nicht anwendbar ist. Entscheidungstexte 7 Ob 70/97p Ents... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs3
Rechtssatz: Handelt es sich um Schadenersatzforderungen, die ziffernmäßig ganz klar umgrenzt sind, dann ist der Streitwert des Gesamtschadens auch dann maßgebend, wenn nur ein ziffernmäßig genannter Teil dieser Schadenersatzforderung eingeklagt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 9/95 Entscheidungstext OGH 24.05.1995 2 Ob 9/95 3 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Bezirksgericht die Klage auf Zahlung von S 11.697,84 sA. In kurzer Angabe der Tatsachen, auf welche sich der Anspruch gründet (§ 226 Abs. 1 ZPO, § 431 Abs. 1 ZPO), behauptete der Kläger, er habe gegen seinen Schuldner eine vollstreckbare Forderung von S 3.705,-- sA und S 7.992,84 an Kosten. Das Exekutionsgericht habe am 9.Jänner 1992 die Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten nach seinem Vermögensverzeichnis gegen den beklagten Drittsch... mehr lesen...