Norm: ASVG §292ASVG §292 Abs3SUG AllgSUG §5 Abs2SUG §5 Abs3
Rechtssatz: Der Begriff des Einkommens wird im Sonderunterstützungsgesetz anders als etwa in den Vorschriften über die Ausgleichszulage zu einer Pension (§ 292 Abs 3 ASVG) nicht bestimmt. Im Zuge der Novelle BGBl 1985/568 wurde aber klargestellt, daß die im Ausgleichszulagenrecht außer Betracht zu bleibenden Einkünfte auch von der Anrechnung auf die Sonderunterstützung ausgeschlossen s... mehr lesen...