Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 RGV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/31 2003/12/0106

Der Beschwerdeführer stand im Jahr 2001 als Beamter der Allgemeinen Verwaltung (Verwendungsgruppe B, Dienstklasse IV, Gehaltsstufe 5) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am Oberlandesgericht X. verwendet und war in Z. wohnhaft. Vom 30. April bis zum 4. Mai 2001 war er dem Bezirksgericht E. dienstzugeteilt. Dabei führte er die (erste) Anreise von seinem Wohnort Z. nach E. (Dienstzuteilungsort) am 30. April 2001 und die (letzte) Rückreise von... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.2006

RS Vwgh 2006/3/31 2003/12/0106

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3;RGV 1955 §6 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 6 Abs. 2 RGV 1955 ist auf die Fahrt vom Wohnort in den Zuteilungsort nicht anzuwenden, weil es sich bei dieser Fahrt um keine Dienstreise handelt. Diese Fahrt ist nicht anders zu werten als die (in der Regel tägliche) Anreise vom Wohnort in den Dienstort, für die das BDG 1979 keinerlei zeitliche Beschrän... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2006

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