RS Vwgh 2006/3/31 2003/12/0106

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Veröffentlicht am 31.03.2006
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §22 Abs3;
RGV 1955 §6 Abs2;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 6 Abs. 2 RGV 1955 ist auf die Fahrt vom Wohnort in den Zuteilungsort nicht anzuwenden, weil es sich bei dieser Fahrt um keine Dienstreise handelt. Diese Fahrt ist nicht anders zu werten als die (in der Regel tägliche) Anreise vom Wohnort in den Dienstort, für die das BDG 1979 keinerlei zeitliche Beschränkung (im Sinne des Ausschlusses des Antritts zur Nachtzeit) vorsieht. Eine analoge Anwendung des § 6 Abs. 2 RGV 1955 auf die in § 22 Abs. 3 RGV 1955 vorgesehenen Fahrten scheidet daher schon deshalb aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003120106.X03

Im RIS seit

22.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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