Entscheidungen zu § 42 RGV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/18 91/12/0067

Der Beschwerdeführer steht als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten X. Im Zuge der Grundausbildung war der Beschwerdeführer in der Zeit vom 13. Juni bis 14. September 1990 zur praktischen Verwendung und Schulung am Arbeitsplatz dem Gendarmerieposten S zugeteilt. Dafür beanspruchte er die Zuteilungsgebühr gemäß § 22 RGV. Da keine Auszahlung erfolgte, brachte er am 6. November 1990 einen Antrag auf bescheid... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0067

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GrundausbildungsV Wachebeamte BMI 1978;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §41;RGV 1955 §42;
Rechtssatz: Wäre es Absicht des Gesetzgebers, die Einschränkung der Anspruchsberechtigung von Gendarmeriebeamten auf Reisegebühren während der gendarmeriefachlichen Grundausbildung auch bei einer Zuteilung zu Gendarmerieposten auszuschließen, so hätte dies d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0067

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GrundausbildungsV Wachebeamte BMI 1978;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §42;
Rechtssatz: § 42 RGV kann nicht so verstanden werden, daß die praktische Schulung eines Gendarmeriebeamten im Rahmen der gendarmeriefachlichen Grundausbildung an einem Gendarmerieposten den Anspruch auf Zuteilungsgebühr ausschließen würde. Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0067

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GrundausbildungsV Wachebeamte BMI 1978;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §42;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 42 RGV macht deutlich den Ausschluß von Gebührenansprüchen von der Teilnahme an der gendarmeriefachlichen Grundausbildung in Gendarmerieschulen oder bei Landesgendarmeriekommanden abhängig. Hätte der Gesetzgeber die Teilnahme an der genda... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0067

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/01 Sicherheitsrecht63/05 Reisegebührenvorschrift63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: GendarmerieG 1918 §1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §42;VwRallg;
Rechtssatz: Die Gendarmerie ist ein Wachkörper, der hierarchisch in der Weise gegliedert ist, daß dem Gendarmeriezentralkommando (im Rahmen der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit) die Land... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

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